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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Teilbereiche der ehemaligen Räumlichkeiten der Metzgerei in St. Afra sollen einer Wohnnutzung zugeführt werden. Der Antragsteller hat daher eine Nutzungsänderung eingereicht. Im Erdgeschoss des vorderen Gebäudeteils sollen eine Wohnung mit 101,11 m2 und ein Apartment mit 31,55 m2 entstehen. Dabei bleibt die Kubatur des Gebäudes unverändert. Es wird ein neuer Zugang (für das Appartment) geschaffen und neue Wände eingezogen. Zudem werden die bestehenden Bogenfenster an der Gebäudefront zu rechteckigen Fenstern umgebaut. Das Obergeschoss und das Dachgeschoss sind von der Umnutzung nicht betroffen, dort befinden sich bereits bestehende Wohnungen.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:27.07.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:27.09.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.10.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es existieren vier Nachgrundstücke im baurechtlichen Sinne. Es wurden keine Nachbarunterschriften eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist daher baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

 

Es errechnet sich ein Stellplatzbedarf von 3 Stellplätzen. Ein Stellplatz ist als Altbestand anzuerkennen. Insgesamt werden 2 Stellplätze vor dem Gebäude an der Straße und ein Stellplatz hinter dem Gebäude im Hof errichet. Der Stellplatznachweis kann daher als erbracht angesehen werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltauschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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