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Sachverhalt:

Für den östlichen Bereich der Bahnhofstraße (ab HsNr.15 bis 25) und für den östlichen

Bereich des Bahnhofrings (HsNr. 17 bis 23) wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 20.07.2015 beschlossen, die  gebührenpflichtige Regelung aufzuheben, da der in

diesem Bereich bislang aufgestellte Parkscheinautomat abgebaut wurde. Ein Ersatz war zu diesem Termin nicht ersichtlich.

 

Für Mitte September 2017 ist nun die Aufstellung eines neuen Automaten in diesem Bereich vorgesehen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird daher beantragt, die frühere Regelung und Ausschilderung durch Zusatzzeichen ( ZZ. 1052-33 „mit Parkschein“ und ZZ. 1042-33 „zeitliche Beschränkung“ sowie Zusatzschilder die auf den Standort des Automaten verweisen) wieder aufleben zu lassen.

 

Gebührenpflichtiger Zeitraum: Montag bis Freitag von 06 Uhr bis 17 Uhr.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende

Polizeiinspektion Friedberg hat keine Einwände vorgebracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: ca. 210 €;  überwiegend

Arbeitskosten, da die ehemaligen Zusatz-zeichen gelagert wurden. Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Für den östlichen Bereich der Bahnhofstraße (ab HsNr.15 bis 25) und für den östlichen

Bereich des Bahnhofrings (HsNr. 17 bis 23) wird die frühere Regelung und Ausschilderung durch Zusatzzeichen ( ZZ. 1052-33 „mit Parkschein“ und ZZ. 1042-33 „zeitliche Beschränkung“ sowie Zusatzschilder die auf den Standort des Automaten verweisen) wieder hergestellt.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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