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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schmiechen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Bahnwegfeld II. BA" beschlossen. Mit Schreiben vom 21.08.2017 hat das planende Ing.-Büro Reimann, Fürstenfeldbruck, im Auftrag der Gemeinde nach § 4 Abs. 2 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern.

 

Die Unterlagen stehen online im Internet unter www.schmiechen.de <http://www.schmiechen.de>; Reiter/Registerkarte: Gemeinde, Seitenmenü: Bebauungsplanverfahren, Unterpunkt: Bebauungsplan Nr. 22 zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Durch den Bebauungsplan Nr. 22 „Bahnwegfeld II. BA" der Gemeinde Schmiechen werden keine Belange der Gemeinde Steindorf berührt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bezüglich dem Bebauungsplan Nr. 22 „Bahnwegfeld II. BA" der Gemeinde Schmiechen vorzubringen, da Belange der Gemeinde Steindorf nicht berührt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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