Reduzieren

Sachverhalt:

Wegen der Errichtung eines Neubaus in der von-Kleist-Straße wurde von den Bayernwerken 2016 eine Hängeleuchte abgebaut, was zur Folge hatte, dass ein Teilbereich der von-Kleist-Straße ungenügend ausgeleuchtet ist. Bis dahin war die von-Kleist-Straße mit einer Hängeleuchte und 2 Kugellampen bei einer Länge der Straße von ca. 210 m bestückt.

Um eine ausreichende Ausleuchtung der Straße zu gewährleisten sollen zusätzlich 4 Lampen neu errichtet werden.

Da die Fa. Wolff, als Subunternehmer der Bayernwerke, bereits einen Kabelgraben geöffnet hatte, ließ der Markt Mering für die Beleuchtung ein Leerrohr mitverlegen. Ebenso wurden vom gemeindlichen Bauhof die Fundamente für die Beleuchtungsmasten bereits erstellt.

 

Die zusätzlichen noch anfallenden Kosten belaufen sich bei 5 Lampen (einschl. Anschlußkosten) auf ca. 12.000,-- €.

Die bereits angefallenen Kosten (Leitungsgraben, Leerrohr durch Fa. Wolff - Kosten 4.737,00 €,  Baggerarbeiten, Fundamente durch gemeindl. Bauhof  3.103,25 €) belaufen sich auf derzeit insgesamt 7.840,25 €.

 

Für die Planung und Ausschreibung der Maßnahme beabsichtigt die Verwaltung das Ingenieurbüro „ist EnergiePlan“ GmbH, Müllheim, zu beauftragen. Diese Kosten werden sich auf ca. 4.000,-- € belaufen.

 

Die Kosten für die gesamte Maßnahme werden sich insgesamt auf ca. 20.000,--  € belaufen, zuzüglich der Baunebenkosten von ca. 4.000,-- €.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

In der Sitzung vom 17.11.2011 beschloss der Marktgemeinderat u.a.:

„Eine komplette Erneuerung der Beleuchtung in ganzen Straßenzügen, bzw. in Teilabschnitten erfolgt wie bisher auch künftig nur im Zusammenhang mit Straßenausbaumaßnahmen.  In diesem Fall besteht für die Gesamtmaßnahme entsprechende Beitragspflicht nach ABS.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: 16.000,00 €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Im Haushalt 2017 sind unter der HHSt. 6700-9600.119 für die Tiefbaumaßnahme 50.000,00 €

und unter der HHSt. 6700-9420.119  für Baunebenkosten 7.000,00 € eingestellt.

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt der Verwaltung die Ermächtigung zur Auftragsvergabe der Ingenieurleistung für die Ausschreibung an das Ingenieurbüro „ist“;

sowie für die  Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter.

Die Neugestaltung der Straßenbeleuchtung ist eine Ausbaumaßnahme und wird nach der Ausbaubeitragssatzung abgerechnet.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

8:5

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.