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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte an sein bestehendes Wohnhaus (Doppelhaushälfte) eine Terrassenüberdachung mit Photovoltaikanlage anbauen.

Die geplant Überdachung hat eine Größe von 4,21 x 6,16 m und ist damit nicht mehr verfahrensfrei im Sinne des Art. 57 BayBO.

Die Überdachung soll sowohl an der Südseite als auch an der Westseite (zur Straße hin) direkt an der Grenze errichtet werden.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:*

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:*

* der Bauantrag wurde am 21.09.2017 abgegeben, allerdings hat die Fiktionsfrist noch nicht zu laufen begonnen, da der Antrag unvollständig war (Baustatistikbogen hat gefehlt und wurde nachgefordert)

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es sind 3 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vorhanden. Alle Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet südlich von St. Afra“ in der Fassung der 9. Änderung für den Bereich „Altvaterring“. Die geplante Überdachung wird an des bestehende Wohnhaus auf der westlichen Seite angebaut und reicht unmittelbar bis zur straßenseitgen Grundstücksgrenze.

Der Bebauungsplan legt an dieser Stelle jedoch eine Baugrenze fest, die in einem Abstand von 3 m parallel zur Grundstücksgrenze verläuft. Die geplante Überdachung überschreitet diese Baugrenze somit um die kompletten 3 m, und zwar auf der gesamten Länge der Überdachung. Die Überschreitungsfläche beträgt somit 18,48 m². Somit würde das Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigen.

Eine solche kann nach § 31 Abs. 1 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist. Dies könnte man hier nach Ansicht der Verwaltung trotz der doch erheblichen Überschreitung gerade noch bejahen. Im Übrigen hat der Bauherr eine ausführliche Begründung hinsichtlich der Errichtung der Terrassenüberdachung vorgelegt (siehe Anlage), auf welche an dieser Stelle verwiesen wird.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen zum Vorhaben sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24 hinsichtlich der Überschreitung der westlichen Baugrenze.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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