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Sachverhalt:

Der Antragsteller möchte auf der Fläche einen Ziegenstall mit Lagerhalle  (ca. 400 Tiere ) errichten .

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben ist als priviligiertes Vorhaben im Aussenbereich zulässig. Der Bauherr wird zur Sitzung eine Erklärung vorlegen das alle Kosten der Erschließung von Ihm getragen werden (Wasser / Strom / Telekomunikation) .

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben. Strom, Wasser und die Erschließung werden vom Bauherren kostenmäßig getragen.

Es muss sowohl über den Stall als auch über die Lagerhalle separat abgestimmt werden.

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Vorhaben (Bau der Lagerhalle), da es laut BauGB als priviligertes Vorhaben zulässig ist.

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Vorhaben (Bau des Stalles), da es laut BauGB als priviligiertes Vorhaben zulässig ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Lagerhalle: 9:0

 

Stall: 9:0

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