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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.08.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße“ gefasst.

Während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.08.2017 bis 29.09.2017 gingen Bedenken und Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planunterlagen notwendig wurden, sind diese bereits in die Planunterlagen in der Fassung vom 19.10.2017 eingearbeitet.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 19.10.2017 und beauftragt die Verwaltung die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:   18 : 4

 

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