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Sachverhalt:

 

Inhalt der Stellungnahme vom 29.09.2017:

mit Schreiben vom 28.08.2017 beteiligten Sie uns zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr., 67 "Industrie- und Gewerbepark nördlich der Friedenaustraße" des Marktes Mering.

 

Hierzu haben wir im Landratsamt Aichach-Friedberg die Fachstellen Immissionsschutz, Bodenschutzrecht, Naturschutz, Denkmalpflege, Bauordnung, Verkehrswesen, Wasserrecht und den Kreisbaumeister um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme dieser Fachstellen erhalten Sie anbei.

 

Darüber hinaus weisen wir auf Folgendes hin:

1. In der Planzeichnung sollten die Abstände der Baugrenze zu den Verkehrsflächen (im Wes­ten), zu den Flächen für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (im Osten) und nach Süden zum Fuß und Radweg vervollständigt werden.

 

2. In den Textlichen Festsetzungen ist unter Ziffer 2.1 geregelt, dass unversiegelte Stellplätze sowie die Feuerwehrzufahrt bei der Ermittlung der GRZ nicht anzurechnen sind. Hierbei bitten wir zu beachten, dass Stellplätze bereits in geschotterter Form oder mit Rasengitterstei­nen als versiegelt im Sinne der GRZ zu bewerten sind. Die Regelung wurde also für derartige Stellplätze nicht greifen. Wir empfehlen zur Präzisierung das Wort "unversiegelt" in „versickerungsfähig“ zu ändern.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Zu 1) Die Bemaßung der Planzeichnung wird gemäß der Stellungnahme ergänzt.

Zu 2) Der Punkt 2.1 der textlichen Festsetzungen wird gemäß der Stellungnahme von „unversiegelt“ in „versickerungsfähig“ geändert“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt der Anregung stattzugeben.

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 3

 

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