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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 21.09.2017:

Das geplante Industriegebiet soll im Schwerpunktgebiet des Naturschutzes nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP) entstehen. Betroffen ist ein bayernweit bedeutsamer Entwicklungsschwerpunkt des Naturschutzes.

 

Mit der vorgesehenen Änderung des FNP soll die bereits im aktuellen FNP enthaltene gewerbliche Nutzfläche modifiziert werden. Die aktuell enthaltene Grünverbindung von der Bahnlinie zur freien Landschaft soll dabei ersatzlos gestrichen werden.

 

Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde ist dies zwar fachlich bedauerlich aber in der Argumentation vor dem Hintergrund der beabsichtigten Ansiedlung großflächiger Industriebetriebe nachvollziehbar. Im Sinne einer angemessenen Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege (Lage im Schwerpunktgebiet des Naturschutzes) empfehlen wir als Ausgleich für diese beabsichtigte Streichung zumindest die Nord-Süd-Vernetzungsachse entlang des neu entstehenden Ortsrandes im Westen zu stärken und dort wenigstens einen 10 - 15 m breiten Streifen für Maßnahmen zum' Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im FNP einzuplanen. Dieser Streifen würde eine angemessene Eingrünung der geplanten Gebäude ermöglichen und könnte gleichzeitig auch eine ökologische Wertigkeit im Sinne der Zielaussagen des ABSP erreichen. Darüber hinaus sollten die im nördlichen Bereich des Industriegebietes vorgesehenen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen auch im FNP als solche dargestellt werden. Weitere im Planungsprozess erst noch zu ermittelnde Kompensationsmaßnahmen empfehlen wir ebenfalls im FNP mit darzustellen.

Details erläutern wir in der naturschutzfachlichen Stellungnahme zum zeitgleich ausgelegten Bebauungsplan Nr. 67.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering verweist auf die Würdigung zum BPlan

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Markt Mering verweist auf die Beschlussvorlage zum Bebauungsplan.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   17 : 5

 

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