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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller beabsichtigt, ein als Bullenstall genehmigtes Gebäude, das derzeit als Pferdestall genutzt wird, in ein Lager- und Werkstattgebäude mit Wohnung umzunutzen.

Konkret ist im Erdgeschoß eine Werkstatt mit Lagerräumen vorgesehen, wobei die genaue Art des Gewerbes derzeit noch nicht feststeht. Im Dachgeschoß über der Werkstatt soll dann eine Wohnung eingebaut werden, die evtl. als Betriebsleiterwohnung für die Werkstatt dienen soll.

Mit dem Antrag auf Vorbescheid möchte der Antragsteller klären lassen, ob eine solche Umnutzung dem Grunde nach möglich ist.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:17.10.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:17.12.2017

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:04.12.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es liegen zwei Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet nach § 5 BauNVO. In einem Dorfgebiet sind generell sowohl Wohnnutzungen als auch Gewerbenutzungen zulässig.

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.

 

Weitere Vorgaben, wie etwa Immissionsschutz oder die Zahl der Stellplätze, sind nicht Gegenstand des Vorbescheids und werden dann im konkreten Bauantragsverfahren geprüft.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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