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Sachverhalt:

 

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 29.09.2017 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1.Antrag auf Nutzungsänderung: Unterbringung eines Planungsbüros in einer best. DHH, Luitpoldshöhstr. 22

 

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1.Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Bahnhofring 17 A

 

 

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Beschluss

Beschluss:

ohne

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Abstimmungsergebnis:

ohne

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