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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Gegenstand des eingereichten Bauantrages ist die nachträgliche Genehmigung einer bereits vorhandenen Garage auf dem Grundstück „Am Mühlanger 9“. Die Garage ist noch vom vorherigen Eigentümer errichtet worden. Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat nun festgestellt, dass bei der Errichtung der Garage kein Bauantrag gestellt wurde. Der jetzige Eigentümer wurde nun aufgefordert, das Vorhaben nachträglich genehmigen zu lassen.

 

Es handelt sich um eine Doppelgarage mit Anbau (Freisitz) und Überdachung als Pultdach. Das Bauwerk ist insgesamt 9,80 Meter lang, 5,90 Meter breit und an der höchsten Stelle 3,55 Meter hoch.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:26.10.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:26.12.2017

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:04.12.2017

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich existieren fünf Nachbargrundstücke, von den Nachbarn wurden keine Unterschriften eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB - Innenbereich. Danach ist dieses Vorhaben hier zulässig, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt.

 

Aufgrund der Größe des Bauwerks ist dieses nicht mehr nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei und deshalb bauantragspflichtig.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da dieses sich nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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