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Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.08.2017 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Steindorf-Ost" beschlossen. Desweiteren wurde beschlossen, mit der Durchführung des Verfahrens das Büro Reimann in Fürstenfeldbruck zu beauftragen.

Nach Gesprächen mit Herrn Reimann, der Verwaltung und Herrn Bgm. Wecker wurde ein weiteres Angebot vom Büro OPLA, Herrn Dehm, Augsburg eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nachdem der Beschluss vom 03.08.2017 noch nicht vollzogen und das Büro Reimann noch nicht beauftragt wurde, kann das Büro OPLA mit der Durchführung der Aufhebung beauftragt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Siehe beiliegendes Honorarangebot

 

 

Es soll vom Planungsbüro dargestellt werden warum die Aufhebung gewünscht wird, eine neue zeichnerische Darstellung ist nötig, mgl. Auswirkungen auf die Umwelt sollen erörtert usw.

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt mit der Durchführung des Aufhebungsverfahrens das Büro OPLA, Herrn Dehm, Augsburg zu beauftragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9:0

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