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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 12.11.2017:

das Staatliche Bauamt Augsburg nimmt zu den o. g. Bebauungsplan nochmals wie folgt Stellung:

 

Das Staatliche Bauamt Augsburg stimmt grundsätzlich der im Entwurf vorgelegten Planung zu.

 

In der vorgelegten 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde die bestehende Einmündung der Friedenaustraße in die Staatsstraße 2380 (Baulast Freistaates Bayern) in den Bebauungsplan integriert.

 

Es ist jetzt vorgesehen, die neue Erschließungsstraße des Gewerbegebietes in die Staatsstraße 2380 einmünden zu lassen. Die Friedenaustraße mündet dabei untergeordnet in diese Erschließungsstraße ein.

 

Diese Lösung wird von uns begrüßt da die Gefahr eines Rückstaus in die Staatsstraße 2380

reduziert wird.

 

Wir empfehlen, rechtzeitig eine Verkehrsprognose zu erstellen, um auf dieser Grundlage die

Einmündung aufzuplanen.

 

Über die Planung, Abwicklung, Kostentragung Unterhaltung etc. derartiger Maßnahmen muss ebenso wie für die neu zu planende Straßeneinmündung eine Vereinbarung (vor Baubeginn) zwischen dem Markt Mering und dem Staatlichen Bauamt Augsburg abgeschlossen werden, in der diese Dinge verbindlich festgelegt werden.

 

Bei der neuen Einmündung zur Staatsstraße 2380 darf es durch den Zulieferverkehr (hoher Anteil an LKW-Verkehr) zum Industrie- u. Gewerbepark nicht zu einem Rückstau auf die Staatsstraße 2380 kommen.

 

Unsere Stellungnahme vom 06.09.2017 AZ. S1/4622-001/S12Fi/ Markt Mering bleibt im Übrigen weiterhin vollinhaltlich bestehen.

 

Das Staatliche Bauamt Augsburg ist weiterhin in einem ggf. erforderlichen Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 5

 

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