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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 07.12.2017:

vielen Dank für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr, 67 und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans. Diese beinhalten zahlreiche umweltrelevante Thematiken, was ich sehr schätze.

 

Aus meiner Sicht stellt jedoch die geplante Bebauung eine Versiegelung von Boden in erheblichem Ausmaß am Haltepunkt St. Afra dar: Erst der großflächige Parkplatz, dann das geplante Industriegebiet und - als logische Konsequenz - irgendwann die geplante Osttangente. Wir Menschen glauben immer noch an ein unbegrenztes Wachstum auf einer Erde, die hinsichtlich natürlicher Ressourcen, zu denen auch Bodenfläche gehört, begrenzt ist. Zudem ist unser blauer Planet nicht unbegrenzt mit Schadstoffen, welche bei Bau und Betrieb des Industriegebietes entstehen, belastbar.

 

Ich fühle mich betroffen, auch wenn ich nicht unmittelbar an dem geplanten Baugebiet wohne.

Aus meiner Sicht sollte der Markt Mering ein Zeichen setzen und dieses Industriegebiet nicht

realisieren. Inzwischen gibt es bereits zwei Gewerbegebiete. Vielmehr sollte die Marktgemeinde sich als einen Ort bewerben, der mit Lebensqualität wirbt und andere Wege geht:

 

-Verkehrsberuhigung innerorts und dadurch attraktivere Straßencafes zum Draußen Sitzen

-Wiederbelebung des Ortskerns statt Auslagerung der Geschäfte in Gewerbegebiete

-Einführung eines Kleinbusses, der den gesamten Ort regelmäßig abfährt.

-Verlagerung von Parkflächen nach draußen, z.B. zu Ludwig Leuchten

-Einrichtung von Verleihstationen für Fahrräder

-Anbindung der Parkflächen durch Leihfahrräder und Kleinbus

-Realisierung der Vision 2025 durch Kooperation mit der Pfarrei

-Beschränkung der Parkmöglichkeiten im neuen Gemeinde- und Pfarrzentrum auf Anlieferungen, Rollstuhlfahrer und wenige Stellplätze, um die beschlossene Verkehrsberuhigung auch realisieren zu können

-Bewerbung als Fair Trade Town

 

Es ist durchaus sinnvoll, Gewerbe in Mering anzulocken, um Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen und Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen. Diese Ansiedlung sollte aber maßvoll sein und auf den brachliegenden Flächen erfolgen, die ohnehin nicht besonders schön sind, um eine weitere Zersiedelung zu verhindern.

 

Ich habe mich in meiner Einwendung bemüht, nicht nur gegen etwas sein, sondern auch zu

zeigen, dass es Alternativen und andere Wege gibt.

Ich würde mich deshalb freuen, wenn meine Stellungnahme b-zw. meine Ideen Berücksichtigung finden würden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die kreativen Vorschläge für Maßnahmen zur Gestaltung und Attraktivierung des Innenortes. Zudem erfreut es den Markt Mering, dass der Einwender gute Lösungsvorschläge gibt, welcher aber im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanes thematisch nicht umgesetzt werden können. Es ist selbstverständlich ein Ziel des Marktes Mering den Innenort zu stärken und zu attraktiveren, darüber hinaus ist aber auch ein wesentliches Ziel weitere Arbeitsplätze an geeigneten Standorten mit guter infrastruktureller Anbindung zu schaffen.

 

Zum Thema Standort

Der Markt Mering hat bereits in seinem wirksamen Flächennutzungsplan (seit über 15 Jahren) an dem Lechfeldstandort westlich der Bahnlinie und nördlich der B 2 gegenüber dem Gewerbegebiet von St. Afra ein Gewerbegebiet ausgewiesen.

Dies aus gutem Grund, denn schon damals hat der Markt Mering in Vorsorge für zukünftige Arbeitsplätze gehandelt. Darüber hinaus liegt der gewerbliche Standort über die B 2 und B 17 und A 8 Anbindung optimal in das überregionale Straßennetz eingebunden. Hinzu kommt die Lage unmittelbar an dem Haltepunkt der DB Strecke Augsburg - München.

Naturräumlich befindet sich die Fläche im Lechfeld, das in diesem Bereich nahezu eben ist und eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung (derzeit nahezu 90 % ige Maiskulturen) aufweist. Naturschutzfachlich wertvolle Strukturen, wie Gehölze, Biotopstrukturen oder rechtlich festgesetzte Naturschutzfunktionen liegen nicht vor.

Auch bezüglich der Umweltgesichtspunkte ist der Standort für eine gewerbliche Entwicklung gut geeignet, östlich davon befindet sich der Flutgraben, weiter östlich die Bahnlinie Augsburg München mit den beiderseitigen Schallschutzwänden innerhalb des Siedlungsgebietes. Daran östlich anschließend befindet sich das Gewerbegebiet von St. Afra. Im Vergleich mit anderen möglichen Standorten im Nordwesten und Süden (der gesamte östliche Siedlungsrand scheidet ohnehin für Gewerbe aus, tertiäres Hügelland, höhere Dichte an naturschutzfachlichen Funktionen und vorwiegend ausschließlich Wohnnutzung) weist dieser Standort deutliche Vorteile auf.

 

Zum Thema Flächenversiegelung

Der Markt Mering ist sich bewusst, dass das Schutzgut Boden und die Vermeidung unnötiger Bodenversiegelungen mit einem hohen Gewicht in die Abwägung einzustellen sind (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a und § 1a Abs. 2 BauGB). Für die geplante Ausweisung eines Gewerbe- und Industrieparks bestehen jedoch keine Alternativen der Nachverdichtung oder Innenentwicklung. Schon aus immissionsschutzfachlichen Gründen, die der Einwendungsführer zu Recht selbst vorträgt, muss auf eine hinreichende Trennung der geplanten gewerblich-industriellen Nutzung zu bestehenden Wohnsiedlungen geachtet werden.

Der Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 2 BauGB kommt jedoch kein genereller Vorrang im Sinne eines Versiegelungsverbots oder einer Baulandsperre zu (BayVerfGH, Entsch. v. 17.03.2011, Vf. 17-VII-10 Rn. 48 - juris). Gerade bei der Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten stößt die Bodenschutzklausel an ihre funktionalen Grenzen, da sich diese in der Regel nicht im Wege der Nachverdichtung oder des Flächenrecyclings realisieren lassen. Der Markt Mering kann neben dem Schutzgut Boden und der Bodenschutzklausel auch die berechtigten Belange der Wirtschaft (§ 1 Abs. 6a BauGB) und des Erhalts, der Sicherung und der Schaffung von Arbeitsplätzen (§ 1 Abs. 6c BauGB) in die Abwägung einstellen. Er darf dabei insbesondere berücksichtigen, dass der Investor des geplanten Gewerbe- und Industrieparks bei Scheitern der vorliegenden Bauleitplanung auf eine andere Standortgemeinde ausweichen würde. Die Neuausweisung eines Baugebiets und Bodenversiegelung an sich wird nicht zu vermeiden sein.

 

Die vorliegende Planung stellt mit ihren Festsetzungen sicher, dass die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzt und die unvermeidbaren Eingriffe in das Schutzgut Boden im Rahmen des naturschutzfachlichen Ausgleichs durch Aufwertung von externen Ausgleichsflächen kompensiert werden.

 

Unter Berücksichtigung dieser konkurrierenden Abwägungsbelange stellt der Markt Mering den Abwägungsbelang Boden im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB hinter die aus seiner Sicht vorrangigen öffentlichen und privaten Interessen an der Ausweisung eines Gewerbe- und Industrieparks zurück.

 

Zum Thema Osttangente

Der Markt Mering weist bezüglich der angesprochenen Osttangente darauf hin, dass die geplante Osttangente in keinem Zusammenhang mit der Baurechtsschaffung für den vorliegenden Gewerbe- und Industriepark steht. Die Osttangente ist nach Kenntnisstand des Marktes Mering noch in der Diskussion; es liegen weder konkrete Planungen noch die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens hierzu vor. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, insbesondere auch an den Immissionsorten im Ortsteil St. Afra, werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde zu prüfen und sicherzustellen sein. Das vorliegende Bauleitplanverfahren ist für die Planfeststellung in keiner Weise vorgreiflich.

 

Zum Thema Schadstoffe

Der Markt Mering weist bezüglich der Belastung durch Schadstoffe darauf hin, dass dieses Thema grundsätzlich im Rahmen der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) geregelt wird.

 

Die Einhaltung der TA Luft und die Zumutbarkeit der Schadstoffbelastungen kann auf der Ebene der Bauleitplanung eines Angebotsbebauungsplans nicht losgelöst von den konkreten Bauvorhaben geprüft werden. Die Vereinbarkeit eines konkreten Vorhabens mit der TA Luft bzw. die Zumutbarkeit der von einem Vorhaben ausgehenden Geruchsimmissionen und Schadstoffen werden in einem Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft und gegebenenfalls durch Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft sichergestellt werden. Der Markt Mering ist jedoch bestrebt, im vorliegenden Plangebiet nur Betriebe anzusiedeln, welche keine Schadstoffe in größerem Umfang abgeben werden.

 

Zum Thema Arbeitsplätze

Es ist ein wesentliches Ziel des Marktes Mering weitere Arbeitsplätze an geeigneten Standorten mit guter infrastruktureller Anbindung zu schaffen. Hierfür schafft der Markt Mering Baurecht in Form eines Gewerbe- und Industrieparks. Die Fragestellung zur Anzahl der möglichen Arbeitsplätze ist nicht Gegenstand der Baurechtschaffung, sondern Gegenstand der Ansiedlungspolitik des Marktes.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Anregung zum Thema Industriegebiet wird dahingehend stattgegeben, dass anstelle eines Industriegebietes ein Gewerbegebiet festgesetzt wird. Zudem wird der Angebotsbebauungsplan zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan geändert. Den sonstigen Einwendungen wird nicht stattgegeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   20 : 4

 

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