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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 10.12.2017:

Ich erhebe Einspruch gegen das geplante Industriegebiet in Mering:

 

Es darf nicht sein, dass immer mehr Naturflächen versiegelt werden für anonyme Giganten!

 

Gewerbeentwicklung " mit Augenmaß" heißt: Bestandsflächen zu nutzen und Dafür zu kämpfen. Heißt klein- und mittelständisches Gewerbe in unserem Ort anzusiedeln.

 

Mit dem Erschließen des Gewerbegebietes wird stillschweigend schon beschlossen:

  die Osttangente und

  die weitere Ausdehnung des GG nach Westen.

 

Es steht nicht dafür, DAS zu Geld zu machen was Mering ausmacht und weshalb es Menschen, v.a. junge Familien, anzieht. Am Ende braucht es dann keine Kigas und keine Schulen mehr aus den Gewerbeeinnahmen, weil die jungen Familien ausbleiben!

 

DIE NATUR BRAUCHT UNS MENSCHEN NICHT - jedoch, der Mensch ohne Natur???????????

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Nutzung von Bestandsflächen

Der Markt Mering weist darauf hin, dass keine ausreichend großen Bestandsflächen im Marktgemeindegebiet vorzufinden sind, um das geplante Vorhaben zu verwirklichen.

 

Zum Thema Osttangente

Der Markt Mering weist bezüglich der angesprochenen Osttangente darauf hin, dass die geplante Osttangente in keinem Zusammenhang mit der Baurechtsschaffung für den vorliegenden Gewerbe- und Industriepark steht. Die Osttangente ist nach Kenntnisstand des Marktes Mering noch in der Diskussion; es liegen weder konkrete Planungen noch die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens hierzu vor. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, insbesondere auch an den Immissionsorten im Ortsteil St. Afra, werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde zu prüfen und sicherzustellen sein. Das vorliegende Bauleitplanverfahren ist für die Planfeststellung in keiner Weise vorgreiflich.

 

Zum Thema Standort

Der Markt Mering hat bereits in seinem wirksamen Flächennutzungsplan (seit über 15 Jahren) an dem Lechfeldstandort westlich der Bahnlinie und nördlich der B 2 gegenüber dem Gewerbegebiet von St. Afra ein Gewerbegebiet ausgewiesen.

Dies aus gutem Grund, denn schon damals hat der Markt Mering in Vorsorge für zukünftige Arbeitsplätze gehandelt. Darüber hinaus liegt der gewerbliche Standort über die B 2 und B 17 und A 8 Anbindung optimal in das überregionale Straßennetz eingebunden. Hinzu kommt die Lage unmittelbar an dem Haltepunkt der DB Strecke Augsburg - München.

Naturräumlich befindet sich die Fläche im Lechfeld, das in diesem Bereich nahezu eben ist und eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung (derzeit nahezu 90 % ige Maiskulturen) aufweist. Naturschutzfachlich wertvolle Strukturen, wie Gehölze, Biotopstrukturen oder rechtlich festgesetzte Naturschutzfunktionen liegen nicht vor.

Auch bezüglich der Umweltgesichtspunkte ist der Standort für eine gewerbliche Entwicklung gut geeignet, östlich davon befindet sich der Flutgraben, weiter östlich die Bahnlinie Augsburg München mit den beiderseitigen Schallschutzwänden innerhalb des Siedlungsgebietes. Daran östlich anschließend befindet sich das Gewerbegebiet von St. Afra. Im Vergleich mit anderen möglichen Standorten im Nordwesten und Süden (der gesamte östliche Siedlungsrand scheidet ohnehin für Gewerbe aus, tertiäres Hügelland, höhere Dichte an naturschutzfachlichen Funktionen und vorwiegend ausschließlich Wohnnutzung) weist dieser Standort deutliche Vorteile auf.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Anregung zum Thema Industriegebiet wird dahingehend stattgegeben, dass anstelle eines Industriegebietes ein Gewerbegebiet festgesetzt wird. Zudem wird der Angebotsbebauungsplan zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan geändert. Den sonstigen Einwendungen wird nicht stattgegeben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 5

 

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