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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde plant den Neubau des Gemeindehauses. Das bisherige Gebäude wird abgebrochen. Alle weiteren Gebäude bleiben bestehen. In diesem Zuge wird auch das Mesnerhaus innen saniert. Der Gemeindesaal für max. 100 Personen (110 m2) wird mit Satteldach mit einer Dachneigung von 40,5 Grad bzw. 40 Grad errichtet. Die Firsthöhe beträgt 7,05 Meter. Im hinterliegende Bereich des Gebäudes sind verschiedene Räumlichkeiten (Sakristei, Gruppenraum, Foyer; Lagerraum, Küche sowie Sanitärbereich) vorgesehen. Dies wird als Flachdachbau errichtet (Höhe 3,50 Meter OK Attika). Es ergibt sich laut Planer eine Grundflächenzahl von 0,37 und eine Geschossflächenzahl von 0,43.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:29.11.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:29.01.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:19.02.2018

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich existieren 6 Nachbargrundstücke. Alle Nachbarn wurden von der Kirchenverwaltung angeschrieben und zu einer gemeinsamen Präsentation am 27.11.2017 eingeladen. Jedem Nachbarn wurden im Anschreiben zudem verkleinerte Pläne in A3 zugesandt um sich das Bauvorhaben anzusehen. Insgesamt wurden von 19 Eigentümern/Teileigentümern 7 Unterschriften vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Kirchengrundstück liegt im Bereich des seit 1972 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Sommerkeller“. Um das Bauvorhaben wie beantragt durchführen zu können, sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:

 

1. Befreiung von dem im Bebauungsplan festgelegten Baugrenze:

 

Das neu geplante Gebäude überschreitet im straßenseitig das im Bebauungsplan festgelegte Baufenster geringfügig um ca. 1-2 Meter. Das Maß der Überschreitung kann nicht exakt beziffert werden, da die Planzeichnung des Bebauungsplanes nicht exakt Maßstabsgetreu ist. Im Plangebiet wurden bereits umfangreiche Befreiungen von den Baugrenzen erteilt, im Bereich der Adolf-Kolping-Straße 7 wurde ein Wohnhaus nahezu komplett außerhalb der Baugrenzen genehmigt und errichtet. Für das Grundstück Adolf-Kolping-Straße 2 liegt ein gültiger Antrag auf Vorbescheid vor, ein Reihenhaus liegt laut Planung um ca. 1/3 seiner Grundfläche außerhalb des Baufensters. Aktuell wurde der Antrag auf Vorbescheid für das Grundstück Adolf-Kolping-Str. 58 baurechtlich genehmigt. Das geplante Einfamilienhaus liegt ebenfalls wie das Gebäude Adolf-Kolping-Str. 7 nahezu komplett außerhalb des Baufensters. Für alle Vorhaben wurde in der Vergangenheit das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Daher ist die geringfügige Überschreitung im Rahmen der Gleichbehandlung zu erteilen.

 

Der Bauherr begründet die Überschreitung zudem wie folgt: Der aus dem Wettbewerb erstplatzierte Entwurf sieht ein Heranrücken und eine Verschwenkung des neuen Gemeindehauses vor. Hierbei war der städtebauliche Entwurfsgedanke , das Gebäude als Teil des evangelischen Gemeindezentrums etwas herauszurücken und somit vom westlichen Beginn der Martin-Luther-Straße besser erkennbar zu machen. Die Baulinie wird dadurch um etwa einen Meter überschritten.

 

2. Befreiung von der im Bebauungsplan festgelegten Dachneigung:

 

Im Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 30-35 Grad vorgesehen. Das Gemeindehaus ist mit einer Dachneigung von 40 Grad geplant. Es wird die Begründung angegeben, dass sich die gewählte Dachneigung von ca. 40 Grad aus Gründen der Proportion besser in die bestehenden Gebäude des Ensembles Kirche (Dachneigung ca. 50 Grad) und Mesnerhaus (Dachneigung ca. 45 Grad) einfügt.

 

Diese Argumentation erscheint hier durchaus nachvollziehbar. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden durch das Vorhaben eingehalten.

 

Da die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes nicht berührt werden, kann das Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 "Am Sommerkeller" erteilt werden.

 

Stellplätze:

 

Der Planer legt eine Stellplatzberechnung vor, nach der 14,50 Stellplätze als theoretischer Altbestand angegeben werden. Durch den Neubau des Gemeindehauses ergibt aufgrund der erhöhten Personenkapazität des Gemeindehauses (alt laut Planer 70 Sitzplätze, neu 127 Sitzplätze) ein Mehrbedarf von 6 Stellplätzen nach der Anlage 1 Punkt 4.2 der Garagen und Stellplatzverordnung (GaStellV). Die Stellplatzsatzung des Marktes Mering sieht keine Regelungen für Versammlungsstätten vor, daher ist hier die GaStellV einschlägig. In der Eingabeplanung sind 7 Stellplätze dargestellt: 2 Stellplätze an Stelle der vorhanden Doppelgarage. Daneben werden 4 weitere Stellplätze errichtet. Ein weiterer Stellplatz ist neben dem Pfarrgebäude situiert.

 

Nach Auffassung der Verwaltung kann diese Berechnung als nachvollziehbar betrachtet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 “Am Sommerkeller“ bezüglich des Überschreitens des Baufensters und der Befreiung von der im Bebauungsplan festgelegten Dachneigung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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