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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Eigentümer des Anwesens  Augsburger Straße 41 in Mering plant auf diesem Grundstück den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Es wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,26 angegeben, die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt laut Planer 0,40. Im Erdgeschoss sollen 2 Wohneinheiten mit 64,87 m2 und 68,76 m2, im Obergeschoss 2 Wohneinheiten mit 63,49m2 und 65,76 m2 entstehen. Im Dachgeschoss (kein Vollgeschoss) und Dachspitz soll noch eine weitere Wohneinheit mit insgesamt 110,17 m2 entstehen. Das Wohnhaus ist mit einer Gesamthöhe von 10,15 Meter geplant. Es ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35° Grad vorgesehen.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:23.11.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:23.01.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:19.02.2018

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich gibt es nur ein Nachbargrundstück, der Eigentümer von diesem Grundstück hat der Planung schriftlich zugestimmt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (Gebiet ohne Bebauungsplan) und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Im Innenbereich sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Das Vorhaben fügt sich danach ein, da in der Umgebung entsprechende Bezugsobjekte vorhanden sind, die eine massivere Kubatur aufweisen.

 

Für die 5 Wohneinheiten errechnet sich ein Stellplatzbedarf von 8 Stellplätzen nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering. Der Antragsteller plant die Errichtung von 8 Stellplätzen und einem zusätzlichen Besucherstellplatz (1 Stellplatz zur Augsburger Straße hin, 3 Stellplätze parallel zur Webergasse. 5 weitere Stellplätze sind in einer Tiefgarage geplant, die Zufahrt soll über die Augsburger Straße erfolgen. Dieser wäre laut Stellplatzsatzung allerdings erst 6 Wohneinheiten notwendig. Der Stellplatznachweis ist erbracht.

 

Die Entwässerungsplanung wurde durch das Marktbauamt überprüft. Bezüglich der Wasserversorgung wurde Herr Gerlsbeck vom Wasserwerk beteiligt, zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage lag allerdings noch keine Stellungsnahme vor.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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