Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Die Antragsteller planen an einem bestehenden Mehrfamilienhaus das Dachgeschoss auszubauen und mit Dachgauben zu versehen. Zusätzlich zu den beiden bestehenden Wohnungen im Erdgeschoss und Obergeschoss (jeweils 93,72 m2) soll nun noch eine weitere Wohneinheit mit 59,03 m2 entstehen. Die geplanten Dachgauben sind an der Nordseite und Südseite über eine Länge von jeweils 4,00 Metern geplant. Ansonsten bleibt das Wohnhaus nach außen unverändert. Die Grundflächenzahl beträgt 0,20, die Geschossflächenzahl 0,30.
II.Fiktionsfrist
Eingang:06.12.2017
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:06.02.2018
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:19.02.2018
III.Nachbarbeteiligung
Baurechtlich existieren 3 Nachbargrundstücke. Es wurden alle Unterschriften aller
(Teil-)Eigentümer vorgelegt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Wohngebäude liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB. Danach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Dies trifft alles zu, auch da sich durch die Maßnahme keine (wesentlichen) Änderungen in der Kubatur des Gebäudes ergeben. Das Vorhaben fügt sich demnach nach § 34 BauGB ein.
Laut der Stellplatzsatzung des Marktes Mering ergibt sich hier ein Mehrbedarf von 1,5 Stellplätzen. Die Bauherrn planen die Errichtung von zwei zusätzlichen Stellplätzen auf dem Baugrundstück. Somit sind insgesamt künftig 6 Stellplätze vorhanden, der Stellplatznachweis ist erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2017: €Einmalig 2017: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: