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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Für den ehemaligen Stall und die landwirtschaftliche Lagerhalle wird eine Nutzungsänderung in einen Verkaufsraum mit gewerblicher Lagerhalle und Büro beantragt.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

28.12.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

28.02.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

19.02.2018

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Die beantragte Nutzungsänderung fügt sich gemäß § 34 BauGB ein.

Die Nutzfläche des Verkaufsbereiches beträgt ca. 55 m². Die gemeindliche Stellplatzsatzung sieht für jeweils 30 m² Nettoverkaufsfläche einen Bedarf von 1 Stellplatz vor.  Es wird hier ein Bedarf von 2 Stellplätzen für den Verkaufsbereich errechnet.

Für die Lagerfläche wird zusätzlich 1 Stellplatz (je 100 m² Nutzfläche) ausgelöst.

Vor dem Gebäude sind 4 Stellplätze im Eingabeplan nachgewiesen. Der Stellplatzbedarf ist somit erfüllt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben nach § 34 BauGB, da sich das Vorhaben einfügt. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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