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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Räumlichkeiten der ehemaligen Bankfiliale im Erdgeschoss der Doppelhaushälfte soll umgenutzt werden in zwei Wohneinheiten.

Die Wohneinheit im Obergeschoss bleibt bestehen. Das Gebäude wird in seiner Kubatur nicht verändert. Lediglich der Grundriss wird verändert und umgestaltet, um die Wohneinheiten zu ermöglichen.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

28.12.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

28.02.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

19.02.2018

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden. An das Baugrundstück grenzt südlich ein Garagenhof an. Auf die Einholung der Unterschriften wurde wegen dem enormen Umfang verzichtet.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Nutzung mit zwei weiteren Wohneinheiten fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein.

 

Für die Wohneinheit im Obergeschoß ist aus dem Altbestand ein Stellplatz vorhanden.

Die neue Nutzung löst für die Wohneinheit mit 84,50 m² 1,5 Stellplätze aus. Ein weiterer Stellplatz wird durch die Wohneinheit mit 36,50 m² ausgelöst. Gerundet sind demnach 3 Stellplätze für beide Wohneinheiten nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt über 3 Stellplätze vor dem Gebäude, welche bisher für die Bank zur Verfügung standen.

Die erforderlichen Stellplätze gelten als nachgewieses.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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