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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

Die Nutzung des 1. Obergeschosses soll von Büroeinheiten in drei Wohneinheiten umgenutzt werden.

Das Bestandsgebäude wird in der Kubatur nicht verändert.

Auf der Ostseite des Gebäudes, also straßenseitig, werden im 1. OG drei Balkone angebaut.

Der Bestandsbalkon im 2. Obergeschoß wird ebenfalls erneuert. Ein weiterer Balkon wird an der Südseite im 1. OG vorgesehen.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

29.12.2017

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

28.02.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

19.02.2018

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das Vorhaben fügt sich in die Umgebung ein.

Es wurde eine Stellplatzberechnung eingereicht, welche auf die tatsächliche Nutzung des gesamten Gebäudes abzielt. Demnach sind die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen. Der Bauherr verweist darauf, dass hinter dem Gebäude noch genügend Fläche vorhanden ist, um weitere Stellplätze herzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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