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Sachverhalt:

Um den Trägern von Kindertageseinrichtungen Planungssicherheit zu gewähren erhalten sie nach Art. 18 Abs. 1 BayKiBiG einen gesetzlichen Förderanspruch gegenüber den Gemeinden, in denen die bei ihnen betreuten Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Der Träger hat mit E-Mail vom 12.12.2017 einen Vorschuss auf die kindbezogene Förderung aus der Endabrechnung 2017 gestellt.

 

Begründung:

Bei der Beantragung der Förderung für das Jahr 2017 hat der Träger die Belegungszahlen vorsichtig geschätzt. Im Laufe des Frühjahres 2017 war die Einrichtung dann voll belegt und erfreut sich eines großen Andranges.

Dies erfordert natürlich auch, dass der Träger entsprechendes Personal beschäftigen muss, damit die Kinder betreut werden können.

Um das Finanzierungsdefizit zu decken, wurde vom Träger bei der Kreissparkasse Augsburg ein Kontokorrentkredit in Höhe von 70.000 EUR bis Ende Januar 2018 eingerichtet.

 

Die Analyse im kibig.web zeigt für das Bewilligungsjahr 2017 eine Nachzahlung in Höhe von 72.550 EUR an.

Damit der Träger keine weiteren Finanzierungskosten auf sich nehmen muss, stellte er den Antrag auf Vorschuss der kindbezogenen Förderung für das Bewilligungsjahr 2017.

 

Turnusmäßig wird jedes Jahr im Mai bzw. Juni die Abrechnung des letzten Bewilligungsjahres vorgenommen und die entsprechenden Summen werden an die Träger ausbezahlt.

 

Bei Bewilligung des Vorschusses könnte hierzu wieder ein Bescheid erlassen werden, mit der Bekanntgabe, dass der Vorschuss auf die Endabrechnung des Bewilligungsjahres 2017 angerechnet wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Träger von Kindertageseinrichtungen haben unter den Voraussetzungen des Art. 19 und nach Maßgabe von Art. 22 BayKiBiG einen kindbezogenen Förderanspruch gegenüber der Gemeinde, in denen die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinn des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I haben, Art. 18 Abs. 1 BayKiBiG.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Bewilligung des Vorschusses hat keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen, da der Markt Mering die Auszahlung der kindbezogenen Förderung sowieso zum Juni 2018 übernehmen müsste.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat des Marktes Mering beschließt, dem Träger der Kinderwelt Schloßmühlstraße einen Vorschuss auf die Endabrechnung des Bewilligungsjahres 2017 in Höhe von 70.000 EUR im Januar 2018 zu gewähren.

Dies wird durch einen Bescheid bekanntgegeben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:   23 : 0

                                           abwesend: MGR Heinrich

 

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