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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Bauantrag wurde bereits dreimal (10.10.2016, 06.03.2017 und 27.03.2017) im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Nach Umplanung wurde am 27.03.2017 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilt. Am 05.09.2017 und 16.11.2017 wurden seitens des Bauherrn im Landratsamt erneut neue Planunterlagen eingereicht. Das Landratsamt Aichach-Friedberg bittet nun um Stellungsnahme der Gemeinde zu den neu eingereichten Plänen.

 

Hinsichtlich der zuletzt beurteilten Planung wird in der neuen Planung komplett auf eine Tiefgarage verzichtet. Das Gebäude soll nunmehr nicht mehr 6 Wohneinheiten, sondern nur 5 Wohneinheiten erhalten. Daher sollen nun auch nicht mehr 13 Stellplätze, sondern nur noch 9 Stellplätze errichtet werden. Des Weiteren wird das Gebäude in der Außenansicht bzw. Kubatur im vergleich zur letzten Planung nicht geändert.

 

Die Umplanung wurde durch das Landratsamt gefordert, da die Neigung der Tiefgaragenabfahrt zu steil geplant war. Laut Landratsamt ist aufgrund der Grundstücksgröße eine Tiefgaragenabfahrt nicht möglich, eine Tiefgarage wäre nur über einen PKW-Aufzug realisierbar gewesen.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:08.01.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:12.03.2018

 

* keine Fiktionsfrist, da nur neue Pläne zu laufenden Bauantrag. Das Landratsamt bittet um Stellungnahme bis 21.02.2018

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es liegen 2 Nachbargrundstücke vor. Die Nachbarn haben dem Vorhaben nicht zugestimmt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt in einem Bereich ohne rechtsgültigen Bebauungsplan und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, sowie der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und darüber hinaus die Erschließung gesichert ist. Auf die entsprechenden Beschlussbuchauszüge in der Anlage wird hinsichtlich der rechtlichen und fachlichen Würdigung verwiesen.

Stellplatznachweis:

 

Aufgrund der Änderung der Wohnungsanzahl und Wohnungsgröße wurde die Stellplatzsituation erneut überprüft. Die bislang geplante Tiefgarage mit Zufahrt über die Unterberger Straße soll nun nicht mehr errichtet werden. Es sollen nun 5 Wohneinheiten (vorher 6) mit Wohnungsgrößen von 75,91 m2, 102,78 m2, 79,68 m2, 108,60 m2 und 144,02 m2 entstehen. Somit sind nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering 9 Stellplätze herzustellen. In den Bauantragsunterlagen sind 2 Stellplätze in einer Doppelgarage und 7 weitere Stellplätze (offen) auf dem Baugrundstück dargestellt. 3 Stellplätze sind „gefangen“, dies ist aber so möglich, da die Stellplätze einer gemeinsamen Nutzungseinheit (Wohnung) zugeordnet werden können. Der Stellplatznachweis ist daher baurechtlich erfüllt.

 

Problematik:

 

Allerdings lässt sich feststellen, dass die Stellplätze nahezu an der kompletten Grundstücksgrenze des Baugrundstücks hin zur öffentlichen Verkehrsfläche (Ludwig-Thoma-Straße) angeordnet sind. Daraus resultiert, dass bei einer derartigen Umsetzung des Vorhabens auf der gesamten Grundstücksbreite jegliche Parkmöglichkeit auf der öffentlichen Verkehrsfläche (Ludwig-Thoma-Straße) entfällt. Bei der ersten Planung im Herbst 2016 wurde eine ähnliche Planung vorgelegt, der Bau- und Umweltausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen am aufgrund dieser Planung nicht erteilt

 

Aufgrund dieser Ablehnung hat der Bauherr seine Planung optimiert. In der Planung vom Frühjahr 2017 wurde ein Teil der Stellplatze parallel zur Ludwig-Thoma-Straße angeordnet. Daher wäre nicht die komplette Parkfläche entlang der Grundstücksbreite verloren gegangen. Zu dieser Planung wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

In der aktuellen Planung ist aufgrund des Wegfalls der Tiefgarage ein oberirdischer Stellplatz notwendig. Der Bauherr legt nun wieder eine Planung vor, die der ursprünglichen Planung vom Herbst 2016 gleicht. Ein Parken entlang des Grundstücks wäre damit gänzlich nicht mehr möglich, so das nun wieder die ursprüngliche Problematik vorliegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

11:2

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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