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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller möchte seine bestehende Gastwirtschaftsräume auf den Räumlichkeiten des ehemaligen Metzgereiladen erweitern. In dem neuen Gastraum mit einer Fläche von 55,74 m2 (der laut Antragsteller als Frühstücksraum genutzt werden soll) sollen laut Baubeschreibung ca. 40 neue Plätze entstehen. Zudem soll in den Räumlichkeiten des früheren Schlachthauses ein Lagerraum eingerichtet werden. Es werden außerdem zusätzliche Sanitärräume eingebaut.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:01.02.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:01.04.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:12.03.2018

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Das betroffene Grundstück liegt im Westen an die Münchener Straße, im Norden am Fuchsberg und im Süden an die Fuchsgasse an. Daher existiert baurechtlich nur ein Nachbargrundstück. Die entsprechende Unterschrift wurde nicht erteilt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenortsbereich und beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach Art (Gaststättennutzung ist ja bereits im Gebäude vorhanden) und Maß (keine Änderungen in der bestehenden Kubatur des Gebäudes) unstrittig in die nähere Umgebung ein.

 

Für die bisherige Nutzung ergab sich für die beiden umgenutzen Räume ein Stellplatzbedarf von 3 Stellplätzen (2 Stellplätze für den Metzgereiladen und 1 Stellplatz für die Räumlichkeiten des Schlachthauses=Handwerksbetrieb). Nach der neuen Nutzung errechnet sich für die neuen Gastwirtschaftsräume und dem Lagerraum ein Stellplatzbedarf von insgesamt 5 Stellplätzen. Somit entsteht aus Sicht der Verwaltung ein Mehrbedarf von 2 Stellplätzen. Der Bauherr hat gleichzeitig mit dem Bauantrag Unterlagen zur Überprüfung des Stellplatznachweises für das Gesamtobjekt/Areal beim Landratsamt Aichach-Friedberg eingereicht. Dies wird derzeit durch das Landratsamt geprüft.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss stellt darüber hinaus fest, dass nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering durch die Umnutzung des früheren Metzgereiladens und des Schlachthauses in einen Frühstücksraum und einen Lagerraum keine zusätzlichen Stellplätze erforderlich sind. Der Stellplatznachweis wird aktuell durch das Landratsamt Aichach-Friedberg geprüft.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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