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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Aus dem Grundstück Adalbert-Stifter-Ring 82 wurden hinterliegend (zwischen HsNr. 82 und HsNr. 82 A) ein neues Grundstück herausgemessen. Dieses soll nun mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Die Grundflächenzahl beträgt 0,37; die Geschossflächenzahl 0,46. Das Wohnhaus (zweigeschossig) mit einer Wohnfläche von 156,27 m2 ist mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 25 Grad und einer Gesamthöhe von 7,66 Meter geplant.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:26.02.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:26.04.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:09.04.2018

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Das Baugrundstück liegt an drei anderen Grundstücken an. Das Vorhaben (Gebäudeklasse 1) wäre nach der Geschäftsordnung im Verwaltungsweg zu behandeln, wenn alle Nachbarn dem Vorhaben schriftlich zugestimmt haben. Von einem Nachbargrundstück (zwei Eigentümer) habt allerdings nur einer unterschrieben, daher ist das Vorhaben im Bau- und Umweltausschuss zu behandeln.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, daher beurteilt es sich baurechtlich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ( § 34). Das Vorhaben fügt sich hier nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Der Bauherr weist einen Stellplatz über die geplante Garage nach, ein weiterer (offener Stellplatz) ist zwischen der nördlichen Grundstücksgrenze nach, somit sind die beiden notwendigen Stellplätze dargestellt. Auch die Grundstückszufahrt weist mit 3,00 Metern eine ausreichende Breite auf. Der Stellplatznachweis ist erfüllt.

 

Das Vorhaben bedarf, wie im Bauantrag angegeben, einer Abweichung von den abstandsrechtlichen Vorschriften der BayBO (Bauordnungsrecht), da der Planer die Abstandsflächen z.T. auf der Zuwegung des hinterliegenden Grundstückes nachweist. Hierzu wurde vom Landratsamt laut Bauherr eine Abweichung in Aussicht gestellt. Diese Thematik beurteilt allerdings ausschließlich das Landratsamt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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