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Sachverhalt:

I. Beschreibung des Vorhabens

Die Genehmigungsbehörde hat bei einer Baubegehung vor Ort festgestellt, dass an dem Bestandsgebäude Lechstraße 9 verschiedene Gebäudeteile nicht genehmigt sind.

Der Bauherr beantragt über diese Tektur nun die Genehmigung der vorhandenen Ausführungen.

Gegenstand des Bauantrages sind:

Im Obergeschoss am Ostgiebel zwei Balkone (2,0 m breit und 1,0 m tief)

Auf der Westseite ist im Dachgeschoss und im Obergeschoss jeweils eine Loggia mit vorgesetztem Balkon (1,50 m x 4,0 m) errichtet

Im Erdgeschoss ist die Eingangsüberdachung soweit vergrößert, dass ein zusätzlicher, überdachter Behindertenstellplatz nachgewiesen ist.

 

Überschreitung der Baugrenze:

Der Bebauungsplan gibt eine Baugrenze vor. Diese ist im nördlichen und nordöstlichen Bereich durch den genehmigten Baukörper bereits überschritten.

Mit den aktuellen Beantragungen wird die Baugrenze im Norden um weitere 9,75 m² überschritten. Im nordöstlichen Bereich kommt eine Überschreitung von 16,29 m² dazu. (Siehe hierzu den beigefügten Lageplan-Baugrenzenüberschreitung).

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

26.02.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

26.04.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

09.04.2018

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ im Gewerbegebiet.

Die beantragten Baumaßnahmen erfordern eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Einhaltung der Baugrenze im nördlichen und nordwestlichen Bereich.

Nach den vorliegenden Berechnungen wird die GRZ und die GFZ eingehalten.

Laut Bebauungsplan ist eine GRZ von 0,8 zulässig. Nach den Berechnungen ergibt sich eine GRZ 0,752. Die GFZ ist mit dem Höchstmaß von 1,0 im Bebauungsplan festgesetzt. Rechnerisch ist eine GFZ von 0,9 dargestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben sowie zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ bezüglich der Einhaltung der Baugrenze.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

0:13

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