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Gegen die Niederschrift vom 01.03.2018 werden keine Bedenken erhoben, sie gilt damit als genehmigt.

 

MGR Heinrich kritisiert, dass Herr Enzensberger trotz persönlicher Beteiligung bei TOP 10 (sein Vater wohnt an der Hartwaldstraße) mitgestimmt hat. Letztlich wird jedoch festgehalten, dass der Marktgemeinderat keine persönliche Beteiligung gem. Art. 49 GO beschlussmäßig festgestellt hat.

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Beschluss
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