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Sachverhalt:

Freiwillige Feuerwehr Mering - Jahresabrechnung der geleisteten Einsatzstunden

 

Zur Erstellung der Jahresabrechnung „Erstattung von Einsatzstunden der Freiwilligen Feuerwehr“ an die Feuerwehr Mering e.V. ist eine Grundlage erforderlich, welche Kosten im Einzelnen in die

Jahresabrechnung einfließen sollen.

 

In der Feuerwehrsatzung (GS/FFW) vom 16.05.2002 in der Fassung vom 08.07.2015 sind die kalkulierten Gebühren festgehalten. Damit werden die Einsätze der Feuerwehr Mering (als Einrichtung des Marktes Mering) gegenüber Dritten, soweit Erstattungspflicht besteht, abgerechnet.

 

Seit Jahrzehnten führt der Markt Mering an die Freiwillige Feuerwehr Mering e. V. für technische Hilfsdienste 100% bzw. 50% der eingegangenen Gelder ab. Hierfür gibt es außer der bisherigen

Praxis keine einheitliche Regelung.

 

Lediglich für das Waschen der Dienstkleidung nach Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Mering oder anderer Feuerwehren gibt es Beschlüsse von 12.10.2004 und vom 23.03.2006.

 

Nicht geregelt sind: Pauschalstundensätze, Pauschalgebühren für „Entfernung Insekten u. Kleintiere, Öffnen einer versperrten Türe, Mutwilliger Alarm, BZM-Alarm“, sowie Gebühren der Atemschutzgeräte „Atemschutzmaske und Lungenautomat reinigen und prüfen, Füllung von Pressluftflaschen“.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GO:

“Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Feuersicherheit, der öffentlichen Reinlichkeit, des öffentlichen Verkehrs, der Gesundheit, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports und der Kultur- und Archivpflege”

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: 10.000 €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel sind im Haushalt auf der Haushaltsstelle 1/ 1300-7170 eingeplant.

 

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Beschluss

Beschluss:

1.) Der Marktgemeinderat beschließt, der Freiwilligen Feuerwehr Mering e. V. 100%, die durch den

Leistungsbescheid gegen Dritte festgesetzten und eingegangen Beträge zu überweisen.

Abgerechnet werden die Personalkosten und die Gebühren der Atemschutzgeräte wie in der Anlage zur Feuerwehrsatzung (GS/FFW) vom 16.05.2002 in der Fassung vom 06.07.2015 gemäß der Ziffer 3 und 5.

 

3. Gebühren der Atemschutzgeräte

3.1Atemschutzmaske reinigen, desinfizieren und prüfen, pro Vorgang

3.2Lungenautomat reinigen und prüfen, pro Vorgang

3.3Füllung einer Pressluftflasche bis einschl. 10 l Inhalt, pro Vorgang

3.4Füllung einer Pressluftflasche über 10 l Inhalt, pro Vorgang

 

5. Personalkosten

5.1Einsatzstunden von ehrenamtlichen Feuerwehrkräften

5.2Sicherheitswachen von ehrenamtlichen Feuerwehrkräften

 

2.) Der Marktgemeinderat beschließt, der Freiwilligen Feuerwehr Mering e. V. 50% die durch den

Leistungsbescheid gegen Dritte festgesetzten und eingegangenen Beträge zu überweisen.

Abgerechnet werden die Pauschalgebühren wie in der Anlage zur Feuerwehrsatzung (GS/FFW) vom 16.05.2002 in der Fassung vom 06.07.2015 gemäß der Ziffer 6.

 

6. Pauschalgebühren

6.1Enfernung Kleintiere und Insekten

6.2 Öffnen einer versperrten Türe

6.3Mutwilliger Alarm

6.4BMZ-Alarm (Alamierung Halb-Zug nach Ausrückeordnung

6.5BMZ-Alarm (Alamierung Voll-Zug nach Ausrückeordnung

6.6Reinigung von Schutzkleidung- pro Kleidungsstück

6.7Reinigung und Imprägnierung von Schutzkleidung- pro Kleidungsstück

 

 

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Abstimmungsergebnis:   20 : 0

 

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