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Sachverhalt:

 

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Der Antragsteller beabsichtigt auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Gemarkung Steindorf die Abgrabung von Lößlehm und Kies einschließlich der Wiederverfüllung und Rekultivierung des Geländes. Durch die Abgrabung soll Schüttmaterial für einen bei Merching geplanten Hochwasserschutzdamm gewonnen werden. Auf den gegenständlichen Flächen befindet sich eine durchschnittlich 4,5 Meter mächtige Schicht aus Lößlehm, der als Dammbaumaterial gut geeignet ist. Zusätzlich soll der darunter liegende Quartärschotter (Mächtigkeit ca. 7,5 Meter) abgebaut werden. Der Antragsteller beantragt mit dem vorliegenden Bauantrag den Abbau auf einer Fläche von ca. 3,5 ha. Die geplante Abbausohle befindet sich bei ca. 533 m NN. Bereits westlich von der geplanten Abgrabungsfläche wurde Lehm und Kies abgebaut, die Grube befindet sich derzeit in der Rekultivierungsphase.

 

Für das Vorhaben muss zudem ein bestehender Feldweg versetzt werden. Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller, hierzu muss mit diesem noch ein separater privatrechtlicher Vertrag geschlossen werden.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:21.02.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:21.04.2018

Nächste Gemeinderatssitzung:22.03.2018

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es wurden keine Nachbarunterschriften vorgelegt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die Abgrabung ist nach Art. 6 BayAbgrG genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist nach Art. 9 BayAbgrG zu erteilen, da das Vorhaben unter Beachtung der mit der Abgrabungsgenehmigung verbundenen Bedingungen und Auflagen mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Einklang steht, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus den §§ 29, 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. Danach sind Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner besonderen Zweckbindung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Die Änderungswünsche in der letzten Sitzung wurden in den Vertrag eingearbeitet. Der Vertrag wurde so unterzeichnet.

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag (Abgrabungsgenehmigung), da das Vorhaben nach §§ 29, 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, sowie den Vorschriften des BayAbgrG zulässig ist.

 

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GR Pschorr nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

 

Abstimmungsergebnis: 6:0

 

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