Sachverhalt:
Im Bereich des kommunalen Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD) ergeben sich im Herbst 2018 personelle Veränderungen, die eine Entscheidung über die künftige Personalausstattung (Gesamtstundenzahl) möglich machen, nachdem der Aufgabenbereich defizitär betrieben wird (2017: 35.815 €, 2016: 32.039 €, 2015: 26.001 €).
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die Verkehrsüberwachung ist als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises an sich der Verwaltungsgemeinschaft Mering zugeordnet. Da sie faktisch aber nicht für die Mitgliedsgemeinden Schmiechen und Steindorf sondern ausschließlich für den Markt Mering tätig ist, trägt dieser das Defizit. Folgerichtig wird die Entscheidung zur Stundenausstattung des VÜD und damit über den Aufwand an Personalstunden dem Marktgemeinderat zur grundsätzlichen Entscheidung vorgelegt.
Die Frage ist letztlich, ob seitens des Marktes Mering an der bisherigen Gesamtarbeitszeit von 50 Wochenstunden festgehalten werden soll oder ob es Änderungswünsche nach oben bzw. unten gibt. Diese müssten dann auf Seiten der Verwaltungsgemeinschaft, bei der das Personal des VÜD angestellt ist, vollzogen werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen am bisherigen Stundenmaß im Hinblick auf die Ordnungsfunktion der Einrichtung festzuhalten aber die Einsatzzeiten breiter zu fächern um damit mehr Überwachungszeitraum pro Tag zu erreichen.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |