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Sachverhalt:

In der Verwaltung gehen immer wieder Klagen von Bürgern ein, die sich über zu schnellen Fahrzeugverkehr im Ortsbereich beschweren. Die Verwaltung reagiert bislang dahingehend, dass das gemeindliche Gerät zur Geschwindigkeitsanzeige an den entsprechenden Stellen eingesetzt wird. Grundsätzlich gäbe es auch die Möglichkeit, Messungen über ein bestehendes Kommunalunternehmen durchführen zu lassen, um entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Die Auswertungen des gemeindeeigenen Messgerätes zeigen in den meisten Fällen nur vergleichsweise geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen an. Das Ergebnis stimmt offensichtlich nicht mit dem subjektiven Empfinden der an den betreffenden Stellen anliegenden Anwohnern überein.

 

Da die Polizei strafbewehrte Messungen nur an den bekannten Stellen vornimmt, besteht die Möglichkeit über das bestehende gemeinsame Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte“ A.d.ö.R. (Anstalt des öffentlichen Rechts) in Königsbrunn eigene Messungen im Gemeindegebiet des Marktes Mering vornehmen zu lassen. Um entsprechende Messungen durchführen zu lassen, müsste der Markt Mering dem Kommunalunternehmen beitreten.

 

Bereits im Jahre 2011 wurde dem damaligen Marktgemeinderat eine Beschlussvorlage zum Beitritt des Marktes Mering vorgelegt. Der Marktgemeinderat hat sich seinerzeit gegen den Beitritt ausgesprochen.

 

Bei dem Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte“ handelt es sich um ein Unternehmen nach Art. 89 ff GO, Art. 49, 50 KommZG von derzeit 31 Gemeinden und Städten in Schwaben (sie beigefügtem Flyer). Der rechtliche Rahmen des Kommunalunternehmens bildet die beigefügte Unternehmenssatzung vom 14.06.2016.

 

Zum Sitzungstermin wird Frau Petra Haupeltsdorfer als Vorstand des Kommunalunternehmens einen Kurzvortrag halten und für Fragen aus dem Gremium zu Verfügung stehen. Ein Beitritt frühestens könnte im Dezember 2018 erfolgen.

 

In Absprache mit der Verwaltung wurden am 29.01.2018 Testmessungen an drei Standorten in Mering (Afrastraße, Münchener Straße, und Hörmannsberger Straße) durchgeführt. Das Ergebnis dieser Testmessungen ist als Anlage beigefügt. (ohne Folgen für die Fahrer)

 

Die Beanstandungsquote aller drei Messpunkte ergibt einen Durchschnittwert von 5,74% Geschwindigkeitsüberschreitungen.

 

 

Um in Zukunft entsprechende Messungen durchführen zu lassen, müsste der Markt Mering zu den in der Anlage 2 dargestellten Konditionen beitreten. Ausgehend von einer Einwohnerzahl von 14.175 errechnet sich hier ein einmaliger Beitrittsbetrag von 32.709,91 €. (Stand Oktober 2017) Die Berechnung des Beitrittsbetrages sowie die wirtschaftlichen Eckdaten des Kommunalunternehmens sind ebenfalls als Anlage der Beschlussvorlage zu entnehmen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €  ca. 32.700 €

Einmalig  2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Die entsprechenden Mittel wären in den Haushalten des Marktes Mering und der Verwaltungsgemeinschaft Mering (Stichwort: Defizitausgleich) zu veranschlagen. Hinzu kommen die in Anspruch genommenen Leistungen des Kommunalunternehmens. Auf der Einnahmenseite stehen dann die entsprechenden Bußgelder inklusive den Betroffenen in Rechnung gestellte Bescheid-, Mahn- und Vollstreckungsgebühren.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt

 

 

1.die Satzung des gKU „Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Anstalt des öffentlichen Rechts“ in der vorliegenden Form,

 

2.die Übertragung folgender nach § 2 Abs. 3 ZuVOWiG übertragenen Aufgaben auf das gemeinsame Kommunalunternehmen:

 

Die Überwachung und Verfolgung von Verstößen gegen die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen (fließender Verkehr) sowie die weitere Verfolgung / Ahndung der dabei festgestellten Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG (Bußgeldstelle).

 

3.die Übernahme eines Stammkapitalanteils am gKU in Höhe von 1,50 € je Einwohner, aufgerundet auf volle 500 bzw. 1000, also 21.500 €, sowie eine Ausgleichszahlung Unternehmenswert 11.209,91 € (= gesamt 32.709,91 €)

 

4.die Entsendung von Herrn Bürgermeister Kandler als Vertreter des Marktes Mering im Verwaltungsrat.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   11 : 11

 

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