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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 19.02.2018:

Textteil:

2. Maß der baulichen Nutzung:

Unter Ziffer 2.2 wurde die Grundfläche für den Bereich WA 1 festgesetzt. Für die Hauptgebäude gilt die Obergrenze von 180 m² und für die Nebengebäude 92 m². Die Festsetzung der Höchstgrenze für die befestigten Flächen fehlt an dieser Stelle. Für den Fall, dass diese in der Fläche für die Nebengebäude beinhaltet sein sollen, ist dies in der Festsetzung mit zu beschreiben.

 

Planzeichnung:

Die Bemaßung des Abstandes der Baugrenze fehlt nach Osten zur Zettlerstraße im Bereich WA 1 zwischen Herbststraße und Sommerstraße.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zu Textteil:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass die Festsetzung der Grundfläche nicht für sonstige befestige Flächen gilt. Der Anregung wird dahingehend stattgegeben, dass eine Festsetzung bezüglich der sonstigen befestigten Flächen in den textlichen Festsetzungen unter Ziff. 2.2 ergänzt wird.

 

Zu Planzeichnung:

Die Bemaßung wird entsprechend der Stellungnahme ergänzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Den Anregungen wird stattgegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 0

 

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