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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 26.02.2018:

Aus bauleitplanerischer Sicht weisen wir auf Folgendes hin:

 

1. Es wird vorgeschlagen im Satzungstext unter Ziff. 2.2 zu konkretisieren, inwiefern bzw. ob § 19 Abs. 4 Satz 2 BauGB für sonstige befestigte Flächen Anwendung finden soll.

 

2. In Ziffer 3.2 ist festgelegt, dass Garagen und untergeordnete baulichen Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenze zulässig sind. Nach § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO hat der Markt Mering lediglich die gesetzliche Ermächtigung bestimmte Ausnahmen nach Art und Umfang vorzusehen. Nach Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gilt diese Rechtsgrundlage jedoch nicht soweit, dass die unmittelbare Zulässigkeit von Gebäuden außerhalb der Baugrenze geregelt werden darf (vgl. Urteile des BayVGH vom 28.05.1993, und 31.03.1999 und 04.04.2006). Damit Garagen und sonstige untergeordnete Gebäude i.S.v. § 14 BauNVO auch außerhalb zulässig sein können, muss eine entsprechende Baugrenzen für diese Gebäude vorgesehen werden. Andernfalls ist diese Festsetzung rechtswidrig.

 

Hinweis: § 23 Abs. 5 BauNVO ist für diese Festsetzung ebenfalls keine Rechtsgrundlage. Ei- ne Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO erfolgt im Baugenehmigungsverfahren.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zu 1:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass die Festsetzung der Grundfläche nicht für sonstige befestige Flächen gilt. Der Anregung wird dahingehend stattgegeben, dass eine Festsetzung bezüglich der sonstigen befestigten Flächen in den textlichen Festsetzungen unter Ziff. 2.2 ergänzt wird. 

 

Zu 2:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass die textlichen Festsetzungen dahingehend modifiziert werden, dass Stellplätze weiterhin außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind und Garagen und untergeordnete bauliche Anlagen im Sinne des § 14 BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind.

Diese Festsetzung ist möglich, da mit den überbaubaren Grundstücksflächen die Bestandsbebauung „eingefangen“ wurde und sich bauliche Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen befinden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Den Anregungen wird stattgegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:    19 : 0

 

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