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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Zwischen Unterberger Straße und dem Baugebiet Bürgermeister-Heinrich-Straße wurde die im Bebauungsplan Nr. 60 „An der Bürgermeister-Heinrich-Straße“ vorgesehene Lärmschutzwand errichtet. Beim Landratsamt wurde nun hierfür ein Bauantrag eingereicht. Die Lärmschutzwand besteht aus 21 Wandelementen, die zwischen Stahlpfosten auf einem Betonsockel angebracht sind . Die Höhe der Elemente betragen 3,30 Meter. Je nach Geländeverlauf ergeben sich Höhen zwischen 3,70 Meter und 3,80 über dem natürlichen Gelände.  

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:03.05.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:16.07.2018

 

* Der Bauantrag wurde direkt beim Landratsamt eingereicht. Das Landratsamt bittet um Stellungnahme bis spätestens 15.06.2018

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es gibt sechs baurechtliche Nachbargrundstücke. Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben (Lärmschutzwand) liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60 „An der Bürgermeister-Heinrich-Straße“. Die Lärmschutzwand ist im Bebauungsplan an dieser Stelle vorgesehen. Gemäß Nr. 10.1 der Satzung des Bebauungsplanes ist die Lärmschutzwand mit einer Höhe 3,5 Meter über OK natürlichen Gelände vorgesehen. Je nach Geländeverlauf ergeben sich allerdings Höhen zwischen 3,70 Meter und 3,80 über dem natürlichen Gelände. Somit ist die maximal zulässige Höhe durch das bestehende Bauwerk um ca. 20-30 je nach Lage überschritten. Aufgrund dieser Überschreitung kann das Vorhaben nicht mehr im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO beantragt werden und bedarf einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB. Eine Befreiung ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, sowie zur Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 60 „An der Bürgermeister-Heinrich-Straße“ von der maximalen Höhe der Lärmschutzwand von 3,5 Meter ab OK natürlichem Gelände gemäß Nr. 10.1 der Satzung zum Bebauungsplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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