Sachverhalt:
Der Gemeinderat Steindorf hat die Möglichkeit nach § 13 b BauGB (Baugesetzbuch) ein Baugebiet zu entwickeln.
Bezüglich des Gebietes zwischen Schulstraße und Hausener Straße kann eine Teilfläche de des Außenbereichsgrundstückes, Flur-Nr. 129, Gemarkung Steindorf als Baugebiet aufgeplant werden.
Die Flur-Nr. 129 grenzt im Süden an die Bestandsbebauung Schulstraße 14 und Hausener Straße 3 + 5.
Ein Baugebiet könnte sich mit einem Straßenzug und zwei Bauzeilen entwickeln.
Bei einer unverbindlichen, fiktiv angenommenen Tiefe des Baugebietes von 60 Metern, errechnen sich ca. 7400 m², welche die Teilfläche aus der Flur-Nr. 129 für den geplanten Geltungsbereich bilden.
§ 13 b BauGB hat folgenden Wortlaut: „Bis zum 31.12.2019 gilt § 13 a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 2 von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach Satz 1 kann nur bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 ist bis zum 21.12.2021 zu fassen."
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Zur Verwirklichung der geplanten Baulanderweiterung ist ein Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: €Einmalig 2018: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Die Kosten für das Bauleitverfahren sind mit dem Planungsbüro abzustimmen.