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Sachverhalt:

Der Gemeinderat Steindorf hat die Möglichkeit nach § 13 b BauGB (Baugesetzbuch) ein Baugebiet zu entwickeln.

Bezüglich des Gebietes zwischen Schulstraße und Hausener Straße kann eine Teilfläche de des Außenbereichsgrundstückes, Flur-Nr. 129, Gemarkung Steindorf als Baugebiet aufgeplant werden.

Die Flur-Nr. 129 grenzt im Süden an die Bestandsbebauung Schulstraße 14 und Hausener Straße 3 + 5.

Ein Baugebiet könnte sich mit einem Straßenzug und zwei Bauzeilen entwickeln.

Bei einer unverbindlichen, fiktiv angenommenen Tiefe des Baugebietes von 60 Metern, errechnen sich ca. 7400 m², welche die Teilfläche aus der Flur-Nr. 129 für den geplanten Geltungsbereich bilden.

 

§ 13 b BauGB  hat folgenden Wortlaut: „Bis zum 31.12.2019 gilt § 13 a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 2 von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach Satz 1 kann nur bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 ist bis zum 21.12.2021 zu fassen."

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Verwirklichung der geplanten Baulanderweiterung ist ein Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Kosten für das Bauleitverfahren sind mit dem Planungsbüro abzustimmen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Steindorf Nord" für eine Teilfläche der Flur-Nr. 129, Gemarkung Steindorf zur Bebauung mit zwei Häuserzeilen und einer Erschließungsstraße.

Mit der Durchführung der Bauleitplanung wird das Büro Reimann beauftragt.

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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