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Sachverhalt:

Der Koordinator der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) im Landkreis Aichach-Friedberg (Jugendamt) ist zuständig für die Planung und den Ausbau von Jugendsozialarbeit an den Schulen im Landkreis, an denen ein entsprechender Bedarf besteht. Nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Kreistags sollen die sozialpädagogischen Angebote bei Bedarf in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben und dem jeweiligen Sachaufwandsträger weiterhin ausgebaut werden.

Eine Voraussetzung für die Schaffung einer Sozialarbeiterstelle ist ein Migrationsanteil von mindestens 20 % der Schülerinnen und Schüler an einer Schule. Er beträgt an der Grundschule I 22% (Stand: September 2017) und an der Grundschule II 24,6 % im Schuljahr 2017/2018.

Nach einer sorgfältigen Bedarfsanalyse für die Schulen im Landkreis und einer Bedarfsmeldung der Rektorinnen der Grundschule I Mering Luitpoldstraße und Grundschule II Mering Ambérieustraße  für Jugendsozialarbeit, plant das Jugendamt die Neuschaffung von JaS für die Grundschule I im Umfang einer halben Stelle (0,5 VZÄ = 19,5 Wochenstunden) und Aufstockung von JaS für die Grundschule II im Umfang einer Vollzeitstelle (0,75 VZÄ = 29,25 Wochenstunden), jeweils ab dem 01.09.2018.

Um die finanzielle Förderung durch die Regierung von Schwaben zu erhalten, muss bis zum nächst möglichen Zeitpunkt ein entsprechender Antrag gestellt werden. Bei einem erfolgreichen Antrag übernehmen der Staat 30%, der Landkreis 30%, der betreffende Sachaufwandsträger 30% und die Träger (gfi gGmbH und KJF Wittelsbacher Land) 10% der anfallenden Kosten für die ganze bzw. halbe Stelle. Auf die Marktgemeinde Mering kämen somit Kosten der Stelle für die Grundschule I in Höhe von ca. 10 000 EUR und für die Grundschule II in Höhe von ca. 14 900 EUR pro Kalenderjahr zu (abhängig von den persönlichen Voraussetzungen wie Lebensalter, Erfahrung usw.).

Von Seiten des Landkreises und der Träger gfi gGmbH (Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH, Ulmer Straße 160, 86156 Augsburg) sowie KJF (Kinder- und Jugendhilfe Wittelsbacher Land) ist die Finanzierung gesichert. Dies hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 07.03.2018 bestätigt. Für einen erfolgreichen Antrag ist auch die Zusage der langfristigen Kostenübernahme durch die Marktgemeinde Mering erforderlich.

Der Jugendsozialarbeiter benötigt für die Arbeit einen Büro- oder Besprechungsraum. Dies wird entsprechend in der Planung der Raumbelegung durch die Rektorinnen berücksichtig bzw. in der Grundschule II Ambérieustraße wurde dies bereits zum 1. Februar 2018 mit Einsatz der Jugendsozialarbeiterin umgesetzt. Als Ausstattung wird ein Telefonanschluss oder Mobiltelefon benötigt sowie ein PC/Laptop.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat sieht die Notwendigkeit der Einrichtung von Jugendsozialarbeit an Schulen, an der Grundschule I mit der Neuschaffung von JaS mit dem Umfang einer halben Stelle und der Aufstockung der JaS auf eine Vollzeitstelle an der Grundschule II in Mering, ab dem 01.09.2018.

 

Er beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung. Die Mittel für den gemeindlichen Eigenanteil von jährlich maximal 13.400 EUR für GS I und 14.900 EUR für GS II sind im Haushalt- und Finanzplan 2018 - 2021 bei HHSt. 2110-6720  und 2111-6720 zu veranschlagen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 0

    abwesend: MGR Lutz

 

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