Reduzieren

Sachverhalt:

Mit Urteil vom 10.10.2017 hob das Verwaltungsgericht Bayreuth den Kreisumlagebescheid 2014 des Landkreises Forchheim gegenüber der Stadt Forchheim auf. Der Landkreis Forchheim hatte es unterlassen, die finanzielle Situation der umlagepflichtigen Gemeinden vor Erlaß der Haushaltssatzung konkret zu ermitteln und die Gemeinden vor Erlaß es Kreisumlagebescheids anzuhören. Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Bayreuth mit weiteren Ausführungen liegt dieser Vorlage bei.

 

Mit Schreiben vom 07.05.2018 forderte der Landkreis Aichach-Friedberg den Markt Mering infolge einer Empfehlung der Kommunalen Spitzenverbände in Bayern auf, zur Kreisumlage und zur Sicherung der gemeindlichen finanziellen Mindestausstattung Stellung zu nehmen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Aus Sicht der Verwaltung besteht beim Markt Mering keine dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung. Auf eine Anhörung vor Erlaß der Kreisumlagebescheide kann verzichtet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stellt fest, daß beim Markt Mering keine dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung besteht. Auf eine Anhörung vor Erlaß der Kreisumlagebescheide wird verzichtet. Dies ist gegenüber dem Landkreis Aichach-Friedberg in stets widerrufbarer Weise, längstens jedoch bis zu einer Entscheidung des BayVGH über die Berufung gegen das Urteil des VG Bayreuth vom 10.10.2017 B 5 K 15.701 oder Neuregelungen des Freistaats Bayern zur Kreisumlage zu erkären.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:   19 : 0

                                               abwesend MGR Heinrich

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.