Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Dieser Bauantrag wurde bereits in der Sitzung vom 09.04.2018 behandelt. Der Bau- und Umweltausschuss hat in dieser Sitzung sein Einvernehmen einvernehmlich mit 13 : 0 erteilt.
Nun wurde eine neue Planung eingereicht, in der gegenüber der ursprünglichen Planung lediglich die bisher geplante Tiefgarage wegfällt. Die übrigen Planungen bleiben unverändert.
Zur Vermeidung von doppelten Ausführungen ist dieser Beschlussvorlage nochmals das komplette Anlagengeheft des ursprünglichen Antrages vom April (also noch mit Tiefgarage) sowie als Gegenüberstellung der aktuelle Kellergrundriss mit Stellplatzplan (ohne Tiefgarage) beigefügt.
II.Fiktionsfrist
Eingang:18.09.2018
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:18.11.2018
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:05.11.2018
III.Nachbarbeteiligung
Insgesamt sind 6 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne zugestimmt. Hiervon haben 3 Eigentümer zugestimmt. Von 3 weiteren liegt keine Zustimmung vor, eines hiervon ist ein Mehrfamilienhaus mit 11 Eigentümern.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Nachdem sich durch die geänderte Planung lediglich die Stellplatzsituation ändert und zum übrigen Antrag das Einvernehmen bereits erteilt wurde, soll im Nachfolgenden nur noch auf die Stellplatzproblematik eingegangen werden.
Nach der bisherigen Planung waren in der Tiefgarage und als oberirdische Stellplätze insgesamt 28 Stück vorgesehen, die als Nachweis für die beiden Gebäude Münchner Straße 26 und 28 gemeinschaftlich dienten.
Hierzu ist anzumerken, dass die Stellplatzproblematik für beide Gebäude vom Landratsamt bislang zusammen betrachtet wurde, da eine strikte Trennung aufgrund der räumlichen Situation nicht ohne weiteres möglich erscheint.
Da auch die Stellplatzsituation für die Hausnummer 28 noch nicht abschließend verbeschieden wurde, sondern nach wie vor auf eine Gesamtlösung zur Beurteilung gewartet wurde, wird die Bauaufsichtsbehörde den vorliegenden Stellplatzplan somit im Hinblick auf die Gesamtlösung vor Ort vermutlich auch weiterhin zusammen betrachten und beurteilen.
Nach der neuen Planung werden insgesamt nun noch 23 Stellplätze errichtet, wofür für die Hausnummer 26 aber lediglich 8 Stück rechnerisch benötigt werden. Somit stehen noch 15 Stück für die Hausnummer 28 zur Verfügung, was unter Berücksichtigung der Anerkennung eines Altbestandes für dieses Gebäude vermutlich auch ausreichend ist.
Soweit sich im Rahmen der Prüfung durch das Landratsamt zeigen sollte, dass doch weniger Altbestandsplätze als angenommen akzeptiert werden können, hätte der Bauherr erneut eine geänderte Planung vorzulegen oder ggfs. einen Ablöseantrag zu stellen, in beiden Fällen würde das Gremium dann nochmals mit dem Vorgang befasst.