Reduzieren

Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Ein bereits bestehendes Wohn- und Geschäftsgebäude in der Schillerstraße 5 soll umgenutzt werden. Der südliche Gebäudeteil (bestehende Wohneinheit) ist von der Nutzungsänderung nicht betroffen. Die Nutzungsänderung erstreckt sich auf die Räumlichkeiten des bislang als Schreinerei genutzten Gebäudeteils, sowie auf das bislang nicht ausgebaute Obergeschoss. Im Erdgeschoss soll ein Bestattungsunternehmen untergebracht werden. Im Obergeschoss soll eine zweite Wohneinheit für die Eigentümerin des Bestattungsunternehmens entstehen. Nach Außen bleibt das Gebäude größtenteils unverändert, lediglich am nördlichen Gebäudeende wird auf einer Länge von 6,5 Meter das Obergeschoss abgebrochen und durch eine Dachterrasse ersetzt. Zudem werden noch kleinere Änderung wie den an sich verfahrensfreien Einbau von Fenstern und die räumliche Trennung der beiden Wohneinheiten durch Wegfall der Durchgangstür vorgenommen. Ansonsten bleibt das Gebäude unverändert. Die Wohnfläche der neuen Wohneinheit wird mit 237,3 m2; die Nutzfläche des Bestattungsinstituts mit 200,33 m2 angegeben.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:27.09.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:27.11.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:05.11.2018

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Baurechtlich gibt es fünf Nachbargrundstücke, die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB, d.h. außerhalb des Geltungsbereiches eines qualifizierten, rechtsverbindlichen Bebauungsplanes. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. In einem allgemeinen Wohngebiet ist nach § 4 Abs. 3 BauNVO ein Handwerksbetrieb ausnahmsweise zulässig. Die neue Nutzung ist für die wohnlich genutzte Umgebung vermutlich deutlich weniger störend (Immissionen, Lärm) als die bislang vorhandene Schreinerei. Daher fügt sich das Vorhaben nach Art der baulichen Nutzung ein. Auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Gebäude ein, da das Gebäude nicht vergrößert wird und sich die Höhe nicht ändert. Im nördlichen Gebäudeteil wird durch den Teilabbruch des OG sogar die bestehende Kubatur verringert. Die Erschließung ist als Bestandsgrundstück in jeder Hinsicht gegeben.

 

Insgesamt werden im Bauantrag 7 Stellplätze, 2 davon in einer bestehenden Doppelgarage, auf dem Grundstück dargestellt. Nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering kann das Gebäude als Zweifamilienhaus mit angegliederter Gewerbeeinheit gesehen werden. Dies löst je Wohneinheit grundsätzlich zwei Stellplätze aus. Wobei die bestehende Wohneinheit (baurechtlich genehmigt am 07.11.1961) als Altbestand angerechnet werden kann. Die bestehende Schreinerei löst nach der Stellplatzsatzung nach Nr. 5.1 als Handwerksbetrieb (1 Stellplatz je 70 m2 Nutzfläche) 3 Stellplätze aus. Diese kann jedoch ebenfalls als Altbestand angerechnet werden, da die Schreinerei bereits vor 1955 bestand (ein genaues Datum ist nicht bekannt, ein Bauantrag für Erweiterung der bestehenden Schreiner datiert vom 26.04.1955). Eine Nutzung als Bestattungsinstitut ist ebenfalls unter Nr. 5.1 zu subsumieren und löst daher keinen Mehrbedarf hinsichtlich der Schreinerei aus. Unter Anrechnung des Altbestandes löst der Bauantrag somit 2 Stellplätze aus. Der Stellplatznachweis ist erbracht. Auch ohne Anrechnung des Altbestandes wäre der Stellplatznachweis erbracht (2 Stellplätze Wohnhaus, 2 Stellplätze Wohnhaus und 3 Stellplätze Bestattungsinstitut = 7 Stellplätze).

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Nutzungsänderung, da sich diese gemäß § 34 BauGB einfügt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.