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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat unter dem vorangegangen TOP die Einrichtung eines Vergabeausschusses für die Flächen im „Gewerbepark Mering West" beschlossen. Der Geschäftsgang des Ausschusses ist entsprechend noch in der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Mering (2014-2020) zu regeln.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

In der Geschäftsordnung sind analog zum Hauptausschuss wie zum Bau- und Umweltausschuss die Aufgaben und eventuelle Bewirtschaftungsgrenzen festzulegen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Mering (2014-2020) erhält unter Großbuchst. A III Ziff. 2 (Aufgaben der Ausschüsse) folgenden neuen § 9 a: „Projektbezogener Vergabeausschuss“

 

(1)  Für die Vergabe der Flächen im Gewerbepark Mering West wird ein projektbezogener

      Vergabeausschuss eingerichtet. Dieser hat folgende wesentliche Aufgaben:

 

Auswahl der Bewerber, die bei einer Vergabe grundsätzlich zum Zug kommen sollen anhand eines Kriterienkataloges.

Konkrete Vergabe der Grundstücke an Gewerbetreibende

 

(2) Die Wertgrenze für Entscheidungen des Vergabeausschusses beträgt 30.000 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   17 : 4

 

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