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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Mit Bescheid vom 02.02.2004 wurde die Errichtung der Notunterkunft in der Kissinger Straße 4 baurechtlich genehmigt. Da die vier bestehenden Container inzwischen nicht mehr ausreichen, wird nun die Aufstockung der Notunterkunft um vier weitere Container angestrebt.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:12.10.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:12.12.2018

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:03.12.2018

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Das Grundstück grenzt im Westen an die Kissinger Straße und im Osten an die Paar, so dass nur jeweils ein baurechtliches Nachbargrundstück im Norden und eines Süden vorhanden sind. Von dem nördlich angrenzenden Grundstück hat eine der beiden Eigentümer unterschrieben. Das südlich gelegene Grundstück ist im Eigentum des Marktes Mering, allerdings besteht hier ein Erbbaurecht. Die Unterschrift des Erbbauberechtigten liegt nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Die bestehende Notunterkunft wurde als sonstiges Vorhaben im Außenbereich genehmigt. Die Zulässigkeit ergibt sich aus §§ 29, 35 Abs. 2 BauGB. Danach können sonstige Vorhaben im Außenbereich im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das Landratsamt empfiehlt zur Erlangung von Rechtssicherheit die Einreichung dieses Antrages auf Vorbescheid. Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben genehmigungsfähig, da keine weitere Grundfläche im Außenbereich versiegelt wird und die aus dem ursprünglichen Genehmigungsbescheid erforderlichen Abstände, u.a. zur Paar, weiterhin eingehalten sind.

 

Da in der Stellplatzsatzung keine Regelung für die Stellplatzanzahl bei Notunterkünften getroffen ist, ist hier die Garagen- und Stellplatzverordnung einschlägig. Nach Punkt 1.12 der Anlage (Obdachlosenheime) sind bei bis zu 30 Betten 3 Stellplätze  + 10 % Besucherstellplätze gefordert. Somit ergibt sich nach dieser Berechnung ein Stellplatzbedarf von aufgerundet vier Stellplätzen (durch die Maßnahme erhöht sich der Stellplatzbedarf nicht, da 12 Betten vorhanden wären = unter 30 Betten). Diese vier Stellplätze wurden bereits im Bauantrag aus dem Jahr 2004 zeichnerisch dargestellt. Somit ist der Stellplatznachweis erbracht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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