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Sachverhalt:

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 26.09.2018 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

1.Neubau eines Einfamilienhauses im Oberfeld, Mering, Am Oberfeld 18

2.Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Am Oberfeld 4

 

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

 

1.Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bachstraße 7 a

2.Bauliche Änderungen am bestehenden Einfamilienhaus durch Ausbau des Dachspitzes zum privaten Arbeitszimmer mit Einbau einer Schleppgaube, Pestalozzistraße 57

3.Aufstellen von Fertiggaragen (KFZ-Stellplätze), Am Mühlanger 11 a

4.Errichtung eines Unterstandes, Josef-Scherer-Str. 9 + 11

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

-/-

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