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Sachverhalt:

Mit Nutzungsvertrag vom 23.01.2018 hat die Gemeinde Schmiechen mit dem damaligen Eigentümer des Grundstücks Rinmgstraße 48 einen Nutzungsvertrag für das ehemalige Backhäusl an der Ringstraße abgeschlossen. Damals hatte sich eine Gruppe von Personen aus dem Kreis des Schützenvereins gebildet, welche das Backhaus betrieben hat. Aufgrund des sehr aufwendigen Anheiz- und Backvorgangs wurden zwischenzeitlich die Aktivitäten eingestellt und seit Jahren wird das Backhaus nicht mehr genutzt. Aufgrund der Veräußerung des Grundstücks Ringstraße 48 soll das Grundstück überplant werden.

Die Laufzeit für den Nutzungsvertrag wurde auf 25 Jahre vereinbart, diese läuft somit am 23.01.2030 ab. Im Nutzungsvertrag sind keine Regelungen bezüglich des Eigentumsübergangs an Dritte getroffen, wodurch der Nutzungsvertrag mit der Veräußerung des Grundstücks wohl seine Rechtsgültigkeit verloren hat. Es wird vorgeschlagen den Nutzungsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen aufzulösen.

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag und dem Nutzungsvertrag zur Nutzung des Backhäusels an der Ringstraße 48 zwischen der Gemeinde Schmiechen und der ehemaligen Eigentümerin und stimmt der Auflösung des Vertrages vom 23.01.2005 zum 01.12.2018 zu.

Der Bürgermeister wird beauftragt, dem neuen Eigentümer den Beschluss mittzuteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

10:1

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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