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Sachverhalt:

Mit Beschluß vom 25.01.2018 hat sich der Markt Mering für die Erstellung eines sog. Masterplanes durch die Fa. Corwese entschieden.

Mit dieser Maßnahme wurde seitens der Fa. Corwese eine Versorgungsuntersuchung und die Infrastrukturanalyse zur aktuellen Breitbandversorgung im Gemeindegebiet Mering vorgenommen.

 

Der Plan beinhaltet u. a.

die >= 2 Mbit/s,  >= 30 Mbit/s und >= 50 Mbit/s -Versorgung über alle Technologien

die Ist-Versorgung der Deutschen Telekom inkl. deren geplanter Eigenausbaumaßnahmen bis Ende 2021,

die Versorgung der Fa. Vodafone

die LTE-Versorgung aller Betreiber

unterversorgte Bereiche gemäß Förderrichtlinie des Bundes < 30 Mbit/s

vorläufige Karte geplanter Haupttrassen

vorläufige Karte geplanter Verteilnetzstruktur

und den geplanten Standort des zentralen Technikraumes (POP, Point of Presence)

 

Ziel des Masterplanes ist die Koordinierung von geplanten Baumaßnahmen (Straßen-, Wasserleitung, Kanalbau) mit den künftigen Ausbaumaßnahmen im Breitbandausbau. So sollten bei aktuellen Aufgrabungsarbeiten nach Möglichkeit auch bereits Leitungen (sog. Speedpipe-Leer-Rohre) für den künftigen Glasfaserausbau mitverlegt werden, um ein späteres, erneutes Aufbrechen des Straßenbelages zu verhindern. Das Problem dabei ist, dass der Markt Mering die Kosten für diese Leer-Rohre zunächst übernehmen muss. Der Markt Mering kann zwar bei dem anstehenden Breitbandausbau das nun vorhandene Leer-Rohr-System dem Breitbandversorger zum Kauf anbieten und sich so die Kosten erstatten lassen, eine Übernahmepflicht durch den Breitbandversorger dafür besteht jedoch nicht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die bedarfsgerechte Mitverlegungspflicht nach § 77 i DigiNetzG kommt u. a. nur dann zum Tragen, wenn die bereits vorhandene Bandbreite geringer als 50 Mbit/s ist (vgl. Begründung, Drucksache 18/8332 d. Dt. Bundestages).

 

Eine Änderung der Gesamt-Situation könnte sich durch bereits angekündigte neue Förderprogramme - sei es beim Freistaat Bayern oder beim Bund ergeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, in Abhängigkeit von der Beschlussvariante

 

 

 

Begründung finanzielle Auswirkungen:

Die Mitverlegung von Speedpipe-Leer-Rohren führt zu einer nicht unerheblichen Kostensteigerung. So hätten diese z. B. für die Verlegung der Rohre im Bereich Paarangerweg nach einem dem Marktbauamt vorliegenden Angebot ca. 131.000,-- EUR betragen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat behält sich vor, bei jeder anstehenden Straßenbaumaßnahme gesondert über die Mitverlegung von Speedpipe-Leer-Rohren zu entscheiden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 1

 

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