Sachverhalt:
Mit Vertrag vom 30.04.2010 übertrug der Markt Mering der Fa. Käßmeyer den Betrieb der gemeindeeigenen Grüngutdeponie.
Zum 01.05.2019 bittet die Fa. Käßmeyer nun um eine Preisanpassung der seither unveränderten Konditionen aus folgenden Gründen:
a ) gestiegene Personalkosten
b ) gestiegene Maschinenkosten
c ) Einführung der Maut auf allen Bundesstraßen bereits schon ab dem 01.07.2018
d ) erhöhte Entsorgungskosten im Bereich Grüngut holzig
e ) Biomasse wird nicht mehr politisch gefördert
f ) Einführung der Bioenergietonne: 1/3 weniger Menge bei gleichen Fixkosten
Der Vertrag sieht eine halbjährliche Kündigungsfrist jeweils zum 30.04. eines Jahres vor.
Um vorsorglich eine Kündigung zu vermeiden, wurde einvernehmlich die Kündigungsfrist einmalig auf 3 Monate zum 30.04.2019 verkürzt.
Folgende Entgelte schlägt die Fa. Käßmeyer ab 01.05.2019:
Derzeitiger Stand | Preisanpassung zum 01.05.2019 |
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Grüngutanlieferung brutto je cbm 8,20 € | 9,50 € |
Wurzelstöcke brutto je cbm 35,70 € | 40,00 € |
Kleinmenge bis 100 l brutto 1,00 € | 1,00 € |
Pauschale für gemeindeeigenes Grüngut, Entsorgung der Christbäume, Personal, usw. brutto 10.000,00 € | 12.000,00 € |
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: €Einmalig 2018: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: