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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Das bestehende Wohnhaus auf dem Baugrundstück soll abgebrochen und durch einen Neubau mit 2 Wohneinheiten ersetzt werden.

Das geplante Gebäude hat zwei Vollgeschosse sowie ein flach geneigtes Walmdach. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt 12,57 x 16,00 m, die Firsthöhe ab OK FFB liegt bei 7,80 m.

 

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:19.11.2018

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:19.01.2019

Nächste Bau- und Umweltausschußsitzung:14.01.2019

 

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Es liegen 3 Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinn vor. Die südlich und nördlich angrenzende Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt, die Unterschrift des östlichen Nachbarn liegt nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan und beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Gebäude mit zwei Vollgeschossen sind in der näheren Umgebung, die als baurechtlich prägend gezählt werden kann, bereits zahlreich vorhanden. Auch hinsichtlich der Kubatur bewegt sich das Vorhaben im Rahmen der näheren Umgebungsbebauung.

Das Vorhaben fügt sich daher nach § 34 BauGB ein, die 4 notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuß erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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