Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
Für die bereits am 06.06.2016 durch das Landratsamt Aichach-Friedberg baurechtlich genehmigte Überdachung einer landwirtschaftlichen Lagerfläche wurde ein Tekturantrag eingereicht. Zum ursprünglichen Bauantrag hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 05.10.2015 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
II.Fiktionsfrist
Eingang:09.11.2018
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:09.01.2019
Nächste Gemeinderatssitzung:14.12.2018
III.Nachbarbeteiligung
Baurechtlich existieren vier Nachbargrundstücke. Für den Tekturantrag wurden keine Nachbarunterschriften eingeholt. Der ursprünglichen Planung hatten drei der vier Nachbarn schriftlich im Bauantrag zugestimmt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich planungsrechtlich daher nach § 34 BauGB. Danach muss sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen. Die Abmaßungen des Gebäudes und der Räumlichkeiten ändern sich nicht. Lediglich die Dachform wird von einem steiler geneigtem Satteldach auf ein flach geneigtes Satteldach angepasst (DN 5°). Dadurch verringert sich die Gebäudehöhe. Die Dachform stellt kein Kriterium des Einfügens nach § 34 BauGB dar, die Tektur fügt sich ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: € Einmalig 2018: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: