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Sachverhalt:

Dieser Punkt wurde bereits im Marktgemeinderat im letzten Dezember behandelt. Der TOP wurde jedoch zurückgestellt, da der MGR noch in folgenden Punkten Änderungsbedarf sah:

 

Zum einen sah der Entwurf vor, daß der Markt Mering 50 % der Kosten des Bauleitverfahrens übernimmt. Hier sollte die Verwaltung eine für den Markt bessere Lösung erreichen.

 

Zum anderen sollte im Vertrag ein Passus aufgenommen werden, wonach die Abflußsituation des Hörlgrabens für die Unterlieger nicht verschlechtert wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Durch Nachverhandlungen konnte erreicht werden, daß der Markt Mering nicht mehr 50 % des Bauleitverfahrens, sondern nur noch einen pauschalen Betrag in Höhe von 12.500 EUR übernimmt. Da für das sehr aufwändige Bauleitverfahren mit Kosten von über 50.000 EUR gerechnet werden kann, ist diese Regelung (§ 1 Abs. 3) für den Markt deutlich günstiger.

 

Darüber hinaus wurde in § 4 Abs. 1 eine Regelung aufgenommen, wonach die Abflußsituation nicht verschlechtert werden darf. Zudem wurde die aktuelle wasserrechtliche Planung als Anlage zum Vertrag beigefügt. Aus dieser ergibt sich ebenfalls, daß die Abflußsituation nicht verschlechtert wird.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem beigefügten Vertragsentwurf in der Fassung vom 13.12.2018 zu und beauftrag die Verwaltung mit dem Abschluß.

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 2

 

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