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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme:

Schalltechnische Untersuchung bezüglich Verkehrsgeräusche/Immissionen Hörmannsberger Straße ist bereits in der Bauleitplanung notwendig Festsetzung differenzierte Vorgaben!

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Im Auftrag der Investorin wurde zwischenzeitlich eine schalltechnische Untersuchung durch die BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH Augsburg durchgeführt (Untersuchungs-Nr. LA17-404-G01-01 vom 24.01.2018). Im Rahmen dieser Untersuchung wurde überprüft, ob infolge der Verkehrsgeräusche auf der Hörmannsberger Straße an den geplanten schutzbedürftigen Wohnnutzungen schädliche Lärmimmissionen auftreten. Nachdem die relevanten Orientierungswerte der DIN 18005 für „Allgemeine Wohngebiete“ teilweise überschritten werden, müssen zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse für das nördliche Wohngebäude teilweise passive Lärmschutzmaßnahmen (Grundrissorientierung, Belüftungsmöglichkeiten) im Bebauungsplan gesichert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die nach den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung teilweise erforderlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan Nr. 66 aufzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:   21 : 0

 

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